3G-Regel bei der Stadtverwaltung
Besucher*innen der Stadtverwaltung müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das negative Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, der negative PCR-Testnachweis nicht älter als 48 Stunden.
Selbsttests sowie Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind als Nachweis nicht ausreichend. Schüler*innen gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Darüber hinaus gelten in den Dienstgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und Maske tragen). Das Neue und das Alte Rathaus können Sie nur noch über den Haupteingang oder die Bürgerberatung betreten. Die 3G-Regel wird an diesen Eingängen kontrolliert. Daher unsere Bitte: Planen Sie etwas mehr Zeit ein und halten Sie die entsprechenden Nachweise bereit.
Digitale Angebote nutzen!
Noch besser: Erledigen Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder online. In unserem neuen Serviceportal finden Sie alle städtischen Dienstleistungen im Überblick. Einige davon lassen sich bereits bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen. Wer zum Beispiel einen Bewohnerparkausweis beantragen oder einen Hund anmelden möchte, kann dies online tun und braucht nicht ins Rathaus zu kommen.
Termin vereinbaren!
Um Wartezeiten zu vermeiden und die Kontaktzeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie für persönlichen Vorsprachen bitte möglichst ein Termin. Für Anliegen aus folgenden Bereichen können Sie online oder telefonisch über das Bürger-Service-Center unter der Rufnummer 51-0 einen Termin vereinbaren:
- Bürgerberatung
- Standesamt
- Kommunale Ausländerbehörde
- Kfz-Zulassungsstelle
- Fahrerlaubnisbehörde
2G-Regel für besondere Einrichtungen
Die bereits beschlossenen strengeren Zugangsbeschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung oder Coronabetreuungsverordnung für besondere Einrichtungen bleiben unberührt. Für Museen, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Theater oder Kurse an der VHS (ausgenommen sind Integrationskurse und Kurse der beruflichen Bildung) gilt bereits 2G – geimpft oder genesen.
Ausnahmen
Die Regelung gilt nicht für die Wertstoffhöfe des Umweltbetriebs. Sie gilt auch nicht für das Foyer im Untergeschoss des Technischen Rathauses, Eingang Falkstraße, zur Einsichtnahme in die Offenlage der Bauleitpläne.
