Gestaltungssatzung

In Gestaltungssatzungen werden konkrete baugestalterische Anforderungen für das äußere Erscheinungsbild der Gebäude mit seinen Fassaden und Dächern, Trauf- und Firsthöhen sowie der Dachform mit seinen Materialien und Farben formuliert. Ebenfalls werden in Gestaltungssatzungen auch Anforderungen für Vorgartenflächen oder auch rückwärtige Grundstücksflächen (z.B. Blockinnenhöfe) sowie für die Zulassung von Solar oder Photovoltaikanlagen und Dach- und Fassadenbegrünung und Werbeanlagen vorgegeben. Diese Anforderungen werden durch ein zukunftsweisendes Leitbild für das jeweilige Gebiet abgeleitet.

Gestaltungssatzungen werden in der Regel in einen Bebauungsplan integriert. In Bielefeld wurden bis heute lediglich zwei eigenständige Gestaltungsatzungen durch den Rat der Stadt Bielefeld beschlossen. Die Einhaltung der Anforderungen werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren überprüft. Alle Änderungen an bestehenden Gebäuden sowie Neu- und Anbauten müssen den Anforderungen einer Gestaltungssatzung entsprechen. Wenn in der Satzung selbst keine Ausnahmeregelungen greifen, kann ein Antrag auf Abweichung beim Bauamt gestellt werden.

Das Bauamt empfiehlt schon im Vorfeld der Planungsüberlegungen zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme, um einen gestalterisch hochwertigen und genehmigungsfähigen Entwurf abzustimmen.

Folgende eigenständige Gestaltsatzungen gelten im Stadtgebiet von Bielefeld: