Schülerfahrkosten
Informationen zum SchülerTicket Westfalen
Ab dem 1. Februar 2023 gibt es das SchülerTicket Westfalen. Das neue Angebot für Schüler*innen der städtischen Schulen* gilt als Monatskarte im gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Netz Westfalen und ist unbeschränkt, rund um die Uhr, ganzjährig gültig (für die Fahrt zur und von der Schule und auch für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien). Das SchülerTicket Westfalen ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online abrufbar bei Mobiel.
Das SchülerTicket Westfalen ersetzt die SchülerCard und das bisherige Schulwegticket. Anspruchsberechtigte Grundschüler*innen erhalten das SchülerTicket Westfalen kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei ist es für Inhaber*innen eines Bielefeld-Passes, SGB-XII-Bescheides oder SGB-II-/Bürgergeld-Bescheides mit Schülerfahrkostenanspruch. Schüler*innen mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten die SchülerCard vergünstigt (gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils von maximal 12 Euro).
Für alle, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das neue SchülerTicket Westfalen als Selbstzahler*in monatlich 36 Euro.
Nähere Infos zu den Konditionen finden Sie im Merkblatt Schülerfahrkosten.
Das neue ÖPNV-Angebot für Bielefelder Schüler*innen an den städtischen Schulen wurde vom Rat der Stadt Bielefeld am 19. Mai 2022 beschlossen. Es besteht keine Verpflichtung, das SchülerTicket Westfalen zu abonnieren. Allerdings hat der Schulträger (die Stadt Bielefeld) mit dem Angebot in Form des ermäßigten SchülerTicket Westfalen seine Verpflichtung, Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten (z.B. PKW-Erstattungskosten) ausgeschlossen.
*Schüler*innen, die private Schulen besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit MoBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in Ihrer Schule nach.