Amtlicher Lageplan für Bauantrag, (Grundstücks-)Teilung, Baulasteintrag
Ein „Amtlicher Lageplan“ wird in der Regel für Baumaßnahmen und Teilungsvermessungen sowie für Baulasteintragungen benötigt und auf Grundlage der Liegenschaftskarte erstellt. Seine Inhalte richten sich nach den baurechtlichen Vorschriften des Bundes und des Landes NRW. Der Amtliche Lageplan ist Bestandteil des Bau- bzw. Teilungsantrages und stellt sicher, dass bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Bei Fragen zu Amtlichen Lageplänen und deren Beantragung steht Ihnen das Amt für Geoinformation und Kataster gerne zur Verfügung.