Herkunftsnachweis bei Eigentümer*innenwechsel

In besonderen Fällen des Eigentümer*innenwechsels wird ein sogenannter Herkunftsnachweis notwendig. Flurstücke, die im Besitz der Stadt Bielefeld sind, wie zum Beispiel Straßen und Wege, müssen nicht im Grundbuch geführt werden. Wird ein solches Flurstück oder ein Teil davon veräußert, muss es wieder ins Grundbuch aufgenommen werden. Um ein Flurstück wieder eintragen zu können, muss festgestellt werden, in welchem Grundbuch es zuletzt geführt wurde. Diese Angaben werden aus den Katasterunterlagen ermittelt und im Herkunftsnachweis dokumentiert.

Für Fragen zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen und deren Beantragung steht Ihnen das Amt für Geoinformation und Kataster gerne zur Verfügung.