Teilungsvermessung für eine Grundstücksteilung

Teilungsvermessungen sind erforderlich, um die Grenzen von neuen Grundstücken in der Örtlichkeit geometrisch einwandfrei festzulegen und im Liegenschaftskataster zu sichern, damit diese dann Gegenstand eines Rechtsgeschäftes (Verkauf, Belastung usw.) werden können. Dies ist Voraussetzung, um im Grundbuch selbstständige Grundstücke bilden zu können (z.B. eine Teilung zum Zwecke der Bebauung).

Bei Fragen zu Teilungsvermessungen und deren Beantragung steht Ihnen das Amt für Geoinformation und Kataster gerne zur Verfügung.