Hunde

Hinweise für Hundehalter

Auswirkungen des Landeshundegesetzes vom 1. Januar 2003 und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bielefeld vom 7. August 2003

Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ersetzt seit 01.01.2003 die Landeshundeverordnung. Das Gesetz wurde vom Land Nordrhein-Westfalen erlassen - es umzusetzen und die Einhaltung zu kontrollieren, ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.

Weitere Hinweise zu Halterpflichten bekommen Sie, wenn sie unter Hundekategorien auf die einzelnen Überschriften klicken.

Bereits auf Grund der Landeshundeverordnung NRW erteilte Erlaubnisse zur Hundehaltung und Ausnahmegenehmigungen gelten fort.

 

Bereiche/Rassen Kleine Hunde  Große Hunde  Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde
1. In Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen usw. sowie in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanalagen Anleinen Anleinen  Anleinen
2. In im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (außerhalb von Bereichen lt. Ziff. 1)  Freilaufen  Anleinen (auf Straßen, Wegen und Plätzen)  Anleinen (falls nicht von Leinenpflicht befreit; sonst Freilauf außer auf Straßen, Wegen und Plätzen) 
3. In "freier Landschaft" und auf nicht umfriedeten Grünflächen (außerhalb von Bereichen lt. Ziff. 1)  Freilaufen  Freilaufen  Anleinen (falls nicht von Leinenpflicht befreit) 
4. Hundeauslaufbereiche  Freilaufen  Freilaufen  Benutzung nicht zugelassen (falls nicht von Leinenpflicht befreit) 

 

 

 

 

Seit Inkrafttreten der neu gefassten "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld"
(OBVO) am 21.08.2003 ist der generelle Leinenzwang aufgehoben. Im § 3 der Verordnung sind Verhaltensregeln im Umgang mit Tieren aufgeführt.

Mit dem Ratsbeschluss vom 21. Juli 2011 wurden zusätzlich zu den beiden bereits bestehenden drei weitere Hundeauslaufbereiche sowie eine Erweiterung der Fläche unterhalb der Promenade beschlossen.

Durch die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (§ 3 Abs. 3) gilt aber für die Promenade von der Sparrenburg bis zur Einmündung Furtwänglerstraße (Brand´s Busch) eine Leinenpflicht für alle Hunde.

In der folgenden Auflistung erfahren Sie alle nötigen Informationen zu den unterschiedlichen Hundekategorien gemäß Landeshundegesetz NRW.

Kleine Hunde  Kleine Hunde sind Hunde, die nicht die Körpermaße von mindestens 40 cm Widerristhöhe und mindestens 20 kg Gewicht erreichen sowie nicht als Hunde bestimmter Rassen bzw. gefährliche Hunde gelten.
Große Hunde  Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Hunde bestimmter Rassen  Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen.
Gefährliche Hunde  Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen und Hunde, die durch Verhalten/Ausbildung individuell gefährlich sind.