Hunde
Hinweise für Hundehalter
Auswirkungen des Landeshundegesetzes vom 1. Januar 2003 und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bielefeld vom 7. August 2003
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ersetzt seit 01.01.2003 die Landeshundeverordnung. Das Gesetz wurde vom Land Nordrhein-Westfalen erlassen - es umzusetzen und die Einhaltung zu kontrollieren, ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
Weitere Hinweise zu Halterpflichten bekommen Sie, wenn sie unter Hundekategorien auf die einzelnen Überschriften klicken.
Bereits auf Grund der Landeshundeverordnung NRW erteilte Erlaubnisse zur Hundehaltung und Ausnahmegenehmigungen gelten fort.
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Seit Inkrafttreten der neu gefassten "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld"
(OBVO) am 21.08.2003 ist der generelle Leinenzwang aufgehoben. Im § 3 der Verordnung sind Verhaltensregeln im Umgang mit Tieren aufgeführt.
Mit dem Ratsbeschluss vom 21. Juli 2011 wurden zusätzlich zu den beiden bereits bestehenden drei weitere Hundeauslaufbereiche sowie eine Erweiterung der Fläche unterhalb der Promenade beschlossen.
Durch die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (§ 3 Abs. 3) gilt aber für die Promenade von der Sparrenburg bis zur Einmündung Furtwänglerstraße (Brand´s Busch) eine Leinenpflicht für alle Hunde.
In der folgenden Auflistung erfahren Sie alle nötigen Informationen zu den unterschiedlichen Hundekategorien gemäß Landeshundegesetz NRW.
Kleine Hunde | Kleine Hunde sind Hunde, die nicht die Körpermaße von mindestens 40 cm Widerristhöhe und mindestens 20 kg Gewicht erreichen sowie nicht als Hunde bestimmter Rassen bzw. gefährliche Hunde gelten. |
Große Hunde | Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. |
Hunde bestimmter Rassen | Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen. |
Gefährliche Hunde | Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen und Hunde, die durch Verhalten/Ausbildung individuell gefährlich sind. |