Hundesteuer
Anmeldepflicht nach der Hundesteuersatzung
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld ist für das Halten von Hunden grundsätzlich Hundesteuer zu zahlen.
Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2017, wenn
ein Hund gehalten wird | 144 Euro | |
zwei Hunde gehalten werden | 156 Euro | je Hund |
drei oder mehr Hunde gehalten werden | 168 Euro | je Hund |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Zusätzlich wird in gewissen Abständen eine Hundebestandsaufnahme durch das Amt für Finanzen durchgeführt, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann.
Alle Hundehalter*innen werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Amt für Finanzen oder in der Bürgerberatung anzumelden. Die Anmeldung kann direkt online vorgenommen werden.