Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Alle schwerbehinderten Einwohner*innen Bielefelds, die außerhalb ihrer Wohnung auf die ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind oder das Merkmal „aG” in ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können den Fahrdienst in Anspruch nehmen.
Der Fahrdienst für behinderte Menschen kann innerhalb und fünf Kilometer außerhalb des Stadtgebietes kostenlos für Fahrten genutzt werden, die eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen zum Beispiel
- Besuche von Verwandten und Bekannten,
- Veranstaltungen jeder Art,
- Fahrten zum Einkaufen oder
- für Erledigungen bei Behörden.
Fahrdienstteilnehmer*innen, die in einem Privathaushalt leben, können bis zu zwölf Einzelfahrten monatlich nutzen. Fahrdienstteilnehmer*innen, die in stationären Pflegeeinrichtungen oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wohnen, haben eine Fahrtberechtigung von monatlich fünf Fahrten (als Budget für ein Kalenderjahr).
Sebastian Bittner, Flur C, Zi. 204, Telefon +49 521 51-3190
Fahrdienst, Telefon +49 521 32 98 98 98