Legionellenuntersuchung

Trinkwasserverordnung bezüglich Legionellenuntersuchung in Trinkwassersystemen

Am 14.12.2012 ist die zweite Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Betroffen sind alle Unternehmer*innen und sonstigen Inhaber*innen einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach § 3 Nr. 12 TrinkwV sind Speicher-Trinkwassererwärmer (Speicher-TWE) oder zentrale Durchfluss-TWE mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder einem Inhalt von mehr als 3 l in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des TWE und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Anzeigepflicht:
Die Anzeigepflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Bestand ist mit der zweiten Änderung zur Trinkwasserverordnung entfallen. Weiterhin zu beachten sind die Anzeigepflichten nach § 13 Abs. 1 TrinkwV.

Untersuchungspflicht auf Legionellen:
Der*die Unternehmer*in und der*die sonstige Inhaber*in ist verpflichtet bei Großanlagen (s.o.), die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommen kann, sofern Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, das Trinkwasser an mehreren repräsentativen Stellen auf Legionellen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Die Untersuchung bezieht sich auf die zentralen Teile der Trinkwasser-Installation (System).
Die Untersuchungen, zu denen auch die Probennahme in der Trinkwasser-Installation gehört, dürfen im Rahmen der Trinkwasserverordnung nur von Laboratorien durchgeführt werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten. Zur Liste der akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstellen.

Downloads:
Information für den Unternehmer*innen und sonstigen Inhaber*innen einer Trinkwasserinstallation mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung und Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen und gewerblichen Tätigkeit.

Empfehlungen des Umwelt Bundesamtes für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung zu Trinkwasser

Empfehlung des Umwelt Bundesamtes zu: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung