Zuschuss für Klimaschutz-Bildungsangebote
Warum diese Förderung?
Insbesondere Schulen und Kitas sind gute Multiplikatoren. Für eine umfassende Klimaschutzbildung ist es oftmals notwendig und sinnvoll, in Kitas und Schulen auch Bildungsangebote mit außerschulischen Anbieter*innen durchzuführen. Damit das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Schule oder Kita abhängig ist, gibt es Unterstützung aus dem Klimaschutz-Budget.
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich Bildungsangebote zu den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung gefördert.
Der Zuschuss wird für Bildungsangebote an Bielefelder Kitas und Schulen gewährt. Vorrangig werden Angebote von regionalen außerschulischen Bildungsträger*innen gefördert, aber auch überregionale Bildungsangebote können gefördert werden.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind nur die außerschulischen Bildungsträger*innen, die Angebote aus den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung mit Kitas und Schulen durchführen.
Die Schulen und Kitas können an die entsprechenden Bildungsträger*innen herantreten und auf die Förderung aufmerksam machen. Für die Beantragung ist die Bestätigung notwendig, an welcher Schule die Bildungsangebote durchgeführt werden sollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Was sonst noch wichtig ist
Die Zuschussgewährung ist nur im Rahmen der zum Zeitpunkt der Einzelbewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Ein Anspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.
Antragsverfahren
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Den Antrag richten Sie an die:
Stadt Bielefeld
Umweltamt 360.14
Der Antrag enthält eine Beschreibung und eine Kostenaufstellung, aus der die Finanzierung des Bildungsangebots hervorgeht.
Ein Förderantrag kann unter klimaschutz@bielefeld.de angefordert werden.