Außerbetriebsetzung vor Ort in der Zulassungsbehörde
Was benötigt wird:
- Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten auf den Kennzeichenschildern sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiter*innen in der Dienststelle zu entfernen!
Hinweis: Bei Außerbetriebsetzung eines PKW, eines leichten Nutzfahrzeuges bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges ist auf dem Außerbetriebsetzungsantrag von dem*der Halter*in oder Eigentümer*in eine Verbleibserklärung abzugeben. Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs ist ein Verwertungsnachweis und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
- Reservierung: Auf dem Außerbetriebsetzungsantrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben*dieselben Halter*in und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.
Achtung: Die Reservierung ist nur für Fahrzeuge mit Bielefelder Kennzeichen möglich!
- Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Soll eine Umschreibung, ein Halterwechsel oder eine Außerbetriebsetzung aufgrund des Todesfalls des Halters erfolgen, setzen Sie sich bitte mit der Kfz-Zulassungsbehörde (telefonisch oder per Mail) in Verbindung, um zu klären, welche notwendigen Unterlagen vorgelegt werden müssen.