Außerbetriebsetzung vor Ort in der Zulassungsbehörde

Was benötigt wird:

  • Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
     
  • Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten auf den Kennzeichenschildern sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiter*innen in der Dienststelle zu entfernen!
    Hinweis: Bei Außerbetriebsetzung eines PKW, eines leichten Nutzfahrzeuges bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges ist auf dem Außerbetriebsetzungsantrag von dem*der Halter*in oder Eigentümer*in eine Verbleibserklärung abzugeben. Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs ist ein Verwertungsnachweis und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
     
  • Reservierung: Auf dem Außerbetriebsetzungsantrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben*dieselben Halter*in und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.
    Achtung: Die Reservierung ist nur für Fahrzeuge mit Bielefelder Kennzeichen möglich!
     
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Soll eine Umschreibung, ein Halterwechsel oder eine Außerbetriebsetzung aufgrund des Todesfalls des Halters erfolgen, setzen Sie sich bitte mit der Kfz-Zulassungsbehörde (telefonisch oder per Mail) in Verbindung, um zu klären, welche notwendigen Unterlagen vorgelegt werden müssen.