Gebühren Kfz

Stand Januar 2020

Nachfolgend sehen Sie einen Auszug der am meisten nachgefragten Dienstleistungen. Bitte beachten Sie, dass bei Besonderheiten noch zusätzliche Gebühren, die ggf. auch nebeneinander zu erheben sind, anfallen können, z. B.:

wenn zusätzlich eine technische Änderung eingetragen wird 10,20 €
wenn die Fahrzeugdaten nicht automatisch der
ABE-Datei entnommen werden können
15,30 €
wenn ein alter Brief in eine neue
Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss
5,10 €
Gebühr für Wunschkennzeichen 10,20 €
Gebühr für die Reservierung des Kennzeichens nach
Außerbetriebsetzung gem. § 14 FZV für zwölf Monate
2,60 €
Gebühr für die Online-Reservierung eines
Kennzeichens im Internet (fällig erst bei Zulassung)
2,60 €
Gebühr für die Reservierung eines Wunschkennzeichens
in der Zulassungsbehörde
2,60 €

 

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
(mit EG-Typgenehmigung oder allg. Betriebserlaubnis)
Gebühr 27,60 €

 

Halterwechsel innerhalb Bielefelds
(wenn Fahrzeug zugelassen)
Gebühr 19,90 €

 

Umschreibung von außerhalb mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens
(ohne Halterwechsel)
Gebühr 28,20 €

 

Umschreibung von außerhalb mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens

(mit Halterwechsel)

Gebühr

 

30,20 €

Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme

(ohne Halterwechsel)
Gebühr 17,60 €

 

Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme

(mit Halterwechsel)
Gebühr 19,60 €

 

Umkennzeichnung
(mit Halterwechsel)
Gebühr 30,20 €

 

Umkennzeichnung
(ohne Halterwechsel)
Gebühr 28,20 €

 

Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl

Gebühr 28,20 €
Bei Kennzeichenverlust zzgl. 20,50 € für die Ausschreibung zur Fahndung und 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung

 

Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben*dieselbe Fahrzeughalter*in
(Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung reserviert)

Gebühr

 

12,50 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben*dieselbe Fahrzeughalter*in
(Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung nicht reserviert)
Gebühr 27,90 €

 

Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Gebühr 12,00 €
Zzgl. der Gebühr von 30,70 € für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung bei Verlust
Gebühr für die Karteikartenabschrift bei Weg- /Zuzug 10,50 €

 

Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Aufbietung 14,40 €
Zzgl. der Gebühr für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung bei Verlust 30,70 €
Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufbietung 15,50 €

 

Namens- oder Anschriftenänderung des*der eingetragenen Halter*in
Gebühr 12,00 bis 15,50 €

 

Berichtigung der Fahrzeugpapiere/techn. Änderung
Gebühr 12,00 bis 15,50 €

 

Kurzzeitkennzeichen
Gebühr 13,10 €

 

Ausfuhrkennzeichen
Gebühr 34,60 €
Bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheines zusätzlich 10,50 €

 

Außerbetriebsetzung
Gebühr 7,80 €

 

Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis
Gebühr 12,90 €

 

Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
(im Rahmen der Zulassung)
Gebühr 39,50 €

 

Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
(Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ohne Zulassung)
Gebühr 49,70 €
   
Auskunft aus dem Fahreignungsregister  
(rote Händlerkennzeichnen)  
Gebühr 3,30 €
   
Zuteilung rotes Kennzeichen  
Gebühr
 
141,20 €
Verlängerung rotes Kennzeichen  
Gebühr
 
26,50 €
Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen  
Gebühr
 
15,60 €
Weitere Aufgaben
Saisonkennzeichen
rote Oldtimerkennzeichen
Einfuhr/Ausfuhr von Fahrzeugen
Beratung bei Verlust/Diebstahl
sämtliche zulassungsrechtliche Fragen


Gebühren für andere Zulassungs- und Abmeldegeschäfte erfahren Sie am Schalter.