Gebühren Kfz
Stand Januar 2020
Nachfolgend sehen Sie einen Auszug der am meisten nachgefragten Dienstleistungen. Bitte beachten Sie, dass bei Besonderheiten noch zusätzliche Gebühren, die ggf. auch nebeneinander zu erheben sind, anfallen können, z. B.:
wenn zusätzlich eine technische Änderung eingetragen wird | 10,20 € |
wenn die Fahrzeugdaten nicht automatisch der ABE-Datei entnommen werden können |
15,30 € |
wenn ein alter Brief in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss |
5,10 € |
Gebühr für Wunschkennzeichen | 10,20 € |
Gebühr für die Reservierung des Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung gem. § 14 FZV für zwölf Monate |
2,60 € |
Gebühr für die Online-Reservierung eines Kennzeichens im Internet (fällig erst bei Zulassung) |
2,60 € |
Gebühr für die Reservierung eines Wunschkennzeichens in der Zulassungsbehörde |
2,60 € |
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges | ||
(mit EG-Typgenehmigung oder allg. Betriebserlaubnis) | ||
Gebühr | 27,60 € |
Halterwechsel innerhalb Bielefelds | ||
(wenn Fahrzeug zugelassen) | ||
Gebühr | 19,90 € |
Umschreibung von außerhalb mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens | ||
(ohne Halterwechsel) | ||
Gebühr | 28,20 € | |
Umschreibung von außerhalb mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens |
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(mit Halterwechsel) | ||
Gebühr
|
30,20 € |
Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme |
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(ohne Halterwechsel) | ||
Gebühr | 17,60 € | |
Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenmitnahme |
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(mit Halterwechsel) | ||
Gebühr | 19,60 € |
Umkennzeichnung | ||
(mit Halterwechsel) | ||
Gebühr | 30,20 € |
Umkennzeichnung | ||
(ohne Halterwechsel) | ||
Gebühr | 28,20 € |
Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl |
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Gebühr | 28,20 € | |
Bei Kennzeichenverlust zzgl. 20,50 € für die Ausschreibung zur Fahndung und 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung |
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben*dieselbe Fahrzeughalter*in (Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung reserviert) |
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Gebühr
|
12,50 € | |
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben*dieselbe Fahrzeughalter*in (Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung nicht reserviert) |
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Gebühr | 27,90 € |
Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | ||
Gebühr | 12,00 € | |
Zzgl. der Gebühr von 30,70 € für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung bei Verlust | ||
Gebühr für die Karteikartenabschrift bei Weg- /Zuzug | 10,50 € |
Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | |
Aufbietung | 14,40 € |
Zzgl. der Gebühr für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung bei Verlust | 30,70 € |
Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufbietung | 15,50 € |
Namens- oder Anschriftenänderung des*der eingetragenen Halter*in | ||
Gebühr | 12,00 bis 15,50 € |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere/techn. Änderung | ||
Gebühr | 12,00 bis 15,50 € |
Kurzzeitkennzeichen | ||
Gebühr | 13,10 € |
Ausfuhrkennzeichen | ||
Gebühr | 34,60 € | |
Bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheines zusätzlich 10,50 € |
Außerbetriebsetzung | ||
Gebühr | 7,80 € |
Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis | ||
Gebühr | 12,90 € |
Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) | ||
(im Rahmen der Zulassung) | ||
Gebühr | 39,50 € |
Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) | ||
(Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ohne Zulassung) | ||
Gebühr | 49,70 € | |
Auskunft aus dem Fahreignungsregister | ||
(rote Händlerkennzeichnen) | ||
Gebühr | 3,30 € | |
Zuteilung rotes Kennzeichen | ||
Gebühr |
141,20 € | |
Verlängerung rotes Kennzeichen | ||
Gebühr |
26,50 € | |
Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen | ||
Gebühr |
15,60 € |
Weitere Aufgaben |
Saisonkennzeichen rote Oldtimerkennzeichen Einfuhr/Ausfuhr von Fahrzeugen Beratung bei Verlust/Diebstahl sämtliche zulassungsrechtliche Fragen |
Gebühren für andere Zulassungs- und Abmeldegeschäfte erfahren Sie am Schalter.