Neuzulassung online
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges erfüllt sein:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal zugelassen wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite

- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des*der Halter*in
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
Ablauf der Neuzulassung im Portal
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II

-
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine*n Sachbearbeiter*in der Zulassungsbehörde geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.
Hinweis:
Auf Wunsch kann im Rahmen der Neuzulassung ein E-Kennzeichen beantragt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. E-Kennzeichen beantragen
Auf Wunsch kann im Rahmen der Neuzulassung ein E-Kennzeichen beantragt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. E-Kennzeichen beantragen