Neuzulassung online

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges erfüllt sein:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal zugelassen wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des*der Halter*in
  • Neuer Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
  • Bei juristischen Personen Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat

Ablauf der Neuzulassung im Portal

  • Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Mit dem neuen Personalausweis (nPA), der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID anmelden. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion unter https://www.ausweisapp.bund.de/home/  - oder -
  • Mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID anmelden. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats unter: https://id.bund.de/de/registration/Elster
  • Identifizierung bei juristischer Person mittels Elster-Zertifikat über das Unternehmenskonto durchführen. Weiter Informationen dazu: https://mein-unternehmenskonto.de
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen. 
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen werden. Wird der Zulassungsbescheid nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen und sofort losfahren. Kennzeichenschilder mit dem zugeteilten Kennzeichen müssen sich am Fahrzeug befinden. Der Zulassungsbescheid ist ebenfalls im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind längstens 10 Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung zulässig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde spätestens 6 Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen.
Hinweis:
Auf Wunsch kann im Rahmen der Neuzulassung ein E-Kennzeichen beantragt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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Auf Wunsch kann im Rahmen der Neuzulassung ein Saisonkennzeichen beantragt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Saisonkennzeichen beantragen

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