Umschreibung ohne Halterwechsel mit Wechsel des Kennzeichens

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (bei zugelassenem Fahrzeug) auf der Rückseite
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
  • Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darauf aufgedrucktem QR-Code (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“

Ablauf der Umschreibung im Portal

  • Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (bei zugelassenem Fahrzeug).
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Sicherheitscodes der Stempelplaketten der bisherigen Kennzeichenschilder freilegen (bei zugelassenem Fahrzeug).
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Stempelplaketten der bisherigen Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
  • Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird durch eine*n Sachbearbeiter*in geprüft.
  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

Kfz umschreiben