Umschreibung mit Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeuges mit Kennzeichenmitnahme
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite

- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) des*der Halter*in für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
Ablauf der Umschreibung im Portal
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.

- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.

- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II wird von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Ein Informationsschreiben wird durch die Zulassungsbehörde postalisch an den*die bisherige*n Halter*in versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.
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