Adressänderung Halter*in

Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Neuer Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
  • Bei juristischen Personen Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

Ablauf der Adressänderung

  • Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Mit dem neuen Personalausweis (nPA), der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID anmelden. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion unter https://www.ausweisapp.bund.de/home/  - oder -
  • Mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID anmelden. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats unter: https://id.bund.de/de/registration/Elster
  • Identifizierung bei juristischer Person mittels Elster-Zertifikat über das Unternehmenskonto durchführen. Weiter Informationen dazu: https://mein-unternehmenskonto.de
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Zahlungsmittel sind Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay.
  • Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen werden. Wird der Zulassungsbescheid nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Der Zulassungsbescheid ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Fahrten ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil I sind längstens 10 Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung zulässig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde spätestens 6 Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

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