Gewerbemeldungen
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. www.startercenter.nrw unterstützt Sie dabei und bietet viele zusätzliche Tipps.
Als Gewerbetreibende*r unterliegen Sie der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung. Sie sind daher dazu verpflichtet, Ihr Gewerbe anzumelden sowie bei Bedarf um- bzw. abzumelden. Dabei kann die jeweilige Gewerbemeldung auf unterschiedliche Arten erfolgen:
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist eine Plattform des Landes NRW, mit dessen Hilfe Sie Ihr Gewerbe elektronisch an-, um- und abmelden können. Sie geben dabei online alle erforderlichen Daten ein und lassen diese anschließend digital an die Gewerbeabteilung übermitteln. Außerdem ist die Gewerbeanzeige mit einer elektronischen Bezahlmöglichkeit (ePayBL) und einer automatisiert erzeugten Bescheinigung verknüpft. Weitergehende Informationen, wie beispielsweise eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen sowie den aktuellen Bearbeitungsstatus finden Sie ebenso auf der Internetseite des GSP wie Hilfestellungen bei aufkommenden Fragen.
Direkt beim Ordnungsamt
Die Gewerbemeldung kann persönlich im Ordnungsamt, einem Bezirksamt oder schriftlich mit einem Vordrucke unter Downloads (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax ist zulässig: +49 521 51-8409.
Sollte die Gewerbeanzeige nicht von Ihnen, sondern von einer beauftragten Person vorgenommen werden, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht inkl. Ausweiskopie zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. des EU-Ausweises
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
Kopie des Handelsregisterauszuges - Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer*innen sowie die Anmeldung zum Handelsregister - Bei Handwerker*innen oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis - Bei einem Vertrauensgewerbe (z.B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
Führungszeugnis sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen
- Verlegung des Betriebes innerhalb des Stadtgebietes
- Änderung/Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit
- Namensänderung
- Umfirmierung
- Wechsel der Rechtsform
- Geschäftsführerwechsel bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- Veränderung der Privatanschrift
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
- Ausstellung einer Zweitschrift: 15 Euro
- Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.
Stadtbezirk | Zuständige Dienststelle | Telefon +49 521 51- |
Mitte, Schildesche, Stieghorst, |
Ordnungsamt, Ravensberger Park 5 |
2199 |
Brackwede |
Bezirkamt Brackwede, Germanenstr. 22 |
5222 |
Heepen |
Bezirksamt Heepen, Salzufler Str. 13 |
2035 |
Sennestadt |
Bezirksamt Sennestadt, Lindemann-Platz 3 |
5613 |
Senne |
Bezirksamt Senne, Windelsbleicher Str. 242 |
5512 |
Jöllenbeck |
Bezirksamt Jöllenbeck, Amtsstr. 13 |
6606 |
E-Mail gewerbe@bielefeld.de
Fax +49 521 51-8409