Baustellenzufahrt
Sie benötigen öffentliche Verkehrsflächen für die Errichtung einer Baustellenzufahrt im Rahmen einer Baumaßnahme, dann ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt durch die*den Bauherr*in und muss mindestens zwei Wochen vor einer Nutzung gestellt werden.
Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 20 € (bzw. 25 € falls Ortsbesichtigung erforderlich) erhoben.
Die Zuständigkeit für die Sachbearbeitung ergibt sich aus dem Plan.
Sascha Herrmann, Telefon + 49 521 51-2792
Raja Kimbel, Telefon +49 521 51-3104