Baustelleneinrichtung, Materiallagerung

Sie benötigen im Rahmen einer Baumaßnahme öffentliche Verkehrsflächen für eine Baustelleneinrichtung und/oder eine Materiallagerung, dann ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt durch die*den Bauherr*in, die Baufirma, die*den Architekt*in und ist mindestens zwei Wochen vor einer Nutzung zu stellen. 

Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 20 € (bzw. 25 € falls Ortsbesichtigung erforderlich) erhoben.

Die Zuständigkeit für die Sachbearbeitung ergibt sich aus dem Plan.

Natalia Kimbel, Telefon +49 521 51-8475
Lisa Dittmann, Telefon +49 521 51-8466