Sondernutzung allgemein
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche „über den Gemeingebrauch hinaus” nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld. Sondernutzungen sind beispielsweise
- Betrieb einer Außengastronomie
- Aufstellen von Warenauslagen
- Aufstellen von Dachaufstellern
- Aufstellen von Informationstischen
- Aufstellen von Stehtischen
- Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
- Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
Für die Beantragung von Außengastronomie, Stehtischen, Warenauslagen und Dachaufstellern gibt es Formulare.
Die anderen Sondernutzungen sind mit einem formlosen Antrag mit Angabe des Tages und des Zeitraumes der Sondernutzung, Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit, des Ortes und der Größe der genutzten Fläche zu beantragen.
- Bei dem Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler*innen anzugeben.
- Bei dem Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge, in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.
Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12 € bzw. 20 € erhoben.
Hinweise/Tipps
Anträge sollten 14 Tage vor Nutzungsbeginn gestellt werden.