Beurkundungen
Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können Sie, auch vor Geburt des Kindes, Urkunden über
- die Anerkennung der Vaterschaft
- die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
- die Erklärung zur gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) und über
- Ihre Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind und den betreuenden Elternteil nach § 1615 Abs. 1 BGB
aufnehmen lassen.
Darüber hinaus sind folgende weitere Beurkundungen möglich:
- Anerkennung der Mutterschaft
- Erklärung über die Bereitschaft von Adoptionsbewerbern zur Annahme eines von ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
- Widerruf der Einwilligung eines Kindes in die Annahme als Kind
- Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der elterlichen Sorge verzichtet
- Erklärung von Einwendungen des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren (§§ 249 ff. FamFG).
Eine Beurkundung bei der Urkundenstelle des Jugendamtes ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Es wird empfohlen, sich den Termin möglichst frühzeitig geben zu lassen, da es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Folgende Unterlagen sind zum Beurkundungstermin im Original mitzubringen:
- gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder bei einer Beurkundung vor Geburt des Kindes den Mutterpass
- für die Beurkundung einer Sorgeerklärung: Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter
- für die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung: Schreiben über die Höhe der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung der Rechtsanwältin*des Rechtsanwaltes oder des Jugendamtes