Unterhalt
Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie Unterhalt
- für Ihr Kind, das Sie betreuen,
- für sich selbst als betreuender Elternteil eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes oder
- für sich selbst als Volljährige, Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
geltend machen wollen.
Im Rahmen der Beratung und Unterstützung
- holen wir Einkommensauskünfte ein,
- berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch und
- übernehmen für Sie den Schriftverkehr.
Die Beratung und Unterstützung ist auf eine eher einmalige, kurzfristige Vertretung ausgelegt. Sollte diese nicht ausreichen, können wir Ihr Kind für dessen Unterhaltsanspruch auch als Beistand vertreten. Im Rahmen einer sogenannten Beistandschaft sind wir für Ihr Kind, gemeinsam mit Ihnen, rechtlicher Vertreter in der Unterhaltsangelegenheit. Diese Vertretung ist längerfristig angelegt, längstens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes.
Weitere Informationen
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch bzw. der Ihres Kindes ist? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin.
Ihre Ansprechpersonen zum Thema Unterhaltsanspruch