KiTas und Kindertagespflegestellen
Regelungen seit 22. Februar
Seit dem 22. Februar 2021 sind alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen.
In den Kitas bleibt es bei der Vorgabe, dass eine Betreuung nur in festen Gruppen erfolgen darf. Außerdem bleibt es hier bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. Hier gibt es anders als bei den Kitas keine Reduzierung des Betreuungsumfangs.