Beantragung eines roten Händlerkennzeichens

Wofür kann das Kennzeichen benutzt werden?

Das Kennzeichen kann zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller*innen, Kraftfahrzeugteilehersteller*innen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler*innen durch die zuständige Zulassungsbehörde zu nachfolgend aufgeführten Verwendungszwecken befristet oder auf Widerruf zugeteilt werden:

  • Prüfungsfahrten zu einem amtlichen Sachverständigen (TÜV usw.)
  • Probefahrten, um die Fahreigenschaften eines Fahrzeuges zu testen
  • Überführungsfahrten
     

Was benötigt wird:

  • Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
     
  • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
     
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländer*innen: Gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländer*innen: Entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (nicht älter als 12 Monate)
       
  • Identitätsnachweis für juristische Personen: 
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate) und amtliche(r) Lichtbildausweis(e) (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
       
  • Formloser Antrag mit Angaben zur verantwortlichen Person für das rote Kennzeichen
     
  • Nachweis, dass ein Führungszeugnis behördlicher Art von der verantwortlichen Person beantragt wurde (Quittung)
     
  • Standortnachweis (Stellplätze)
     

Hinweise: 

  • Bereits bei Beantragung des roten Kennzeichens ist eine Gebühr für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg zu entrichten.
  • Das rote Kennzeichen wird befristet zugeteilt.
  • Liegen alle für die Zuteilung des roten Kennzeichens notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Benachrichtigung, um mit der Zulassungsstelle einen Termin für die Zuteilung vereinbaren zu können.