Vaterschaft
Beratung und Unterstützung
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen, damit er rechtlich Vater wird. Damit diese Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, muss die Mutter dem Anerkenntnis zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und die dazu erforderliche Zustimmung müssen urkundlich erklärt werden. Diese Urkunden können beim Jugendamt, beim Standesamt oder auf eigene Kosten bei einem Notar aufgenommen werden.
Wollen Sie neben der Vaterschaft gleichzeitig eine Sorgeerklärung beurkunden lassen, können Sie dies nur bei der Urkundenstelle des Jugendamtes oder auf eigene Kosten bei einem Notar vornehmen lassen.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater des Kindes. Ist der Ehemann jedoch tatsächlich nicht der Vater, ist grundsätzlich ein Abstammungsverfahren zur Anfechtung der Vaterschaft beim Familiengericht erforderlich. Ausnahmsweise ist dieses nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein Ehescheidungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist, der tatsächliche Vater seine Vaterschaft anerkennt, die Mutter und der Ehemann dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Anerkennung und die Zustimmungen müssen urkundlich erklärt werden.
Wenn die Vaterschaft eines Kindes nicht geklärt ist, können Sie das Jugendamt zur Klärung der Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft bevollmächtigen.