Schöff*innen und Jugendschöff*innen gesucht

Ehrenamtliche Richter*innen für die Amtsperiode 2024-2028

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste mit den Personen aufzustellen, die sich für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt zur neuen Amtszeit ab dem 1. Januar 2024 bewerben. Insgesamt müssen in diesem Jahr von den Städten ca. 65.000 Personen für das Schöffenamt neu bestimmt werden. In Bielefeld sind für die neue Amtsperiode 2024-2028 mindestens 554 Personen in die Vorschlagsliste der Schöff*innen und 190 Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöff*innen aufzunehmen.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlaglisten in Bielefeld wohnen, über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, den Anforderungen eines Gerichtsverfahrens körperlich gewachsen sind und die zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sind.

Interessierte Bürger*innen der Stadt Bielefeld können sich bis zum 24. April 2023 schriftlich als Schöff*in bewerben. Auskunft erteilt Rita Mülot im Büro des Rates unter der Telefonnummer +49 521 51-2011, schoeffenwahl@bielefeld.de. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie auch hier per Webformular online beantragen.

Das schriftliche Bewerbungsverfahren als Jugendschöff*in läuft ebenfalls bis zum 24. April 2023. Auskunft erteilt Volker Flachmann im Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- unter der Telefonnummer 51-5241, volker.flachmann@bielefeld.de. Die Bewerber*innen sollten über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen können Sie auch hier per Webformular online beantragen.

Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Internetseite der Justiz NRW. Bei Fragen zum Schöffenamt (bspw. die mögliche Anzahl der Einsätze, etc.) wenden Sie sich bitte an die Schöffengeschäftsstelle beim Amts- oder Landgericht Bielefeld: +49 521 549-0.
Das Gericht wird ab 15. Oktober 2023 (nach der Wahl der Schöff*innen bzw. Jugendschöff*innen durch den Schöffenwahlausschuss) die Personen schriftlich informieren, die tatsächlich gewählt worden sind.

Weitere Informationen für Bewerber*innen finden Sie auch unter

www.schoeffenwahl.de