Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Im Rahmen des "Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ hat das Land der Stadt Bielefeld 3,3 Millionen Euro bewilligt, aus dem auch ein Fonds für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten eingerichtet wurde. Aus diesem Fonds, in dem insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung standen, wurden unter anderem Hilfen bei Härtefällen aufgrund gestiegener Energiekosten von bis zu 200 Euro sowie Zuschüsse zu energieeffizienten Haushaltsgeräten bewilligt. Aufgrund der hohen Nachfrage ist das Budget für diese Hilfen mittlerweile ausgeschöpft. Bitte stellen Sie hierfür ab sofort keine Anträge mehr. (Stand: 27.06.2023)

Stark gestiegene Energiekosten und Lebensmittelpreise stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Viele sind aktuell von Armut und existenziellen Notsituationen bedroht. Um Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste abzuwenden, bekommt die Stadt Bielefeld im Rahmen des sogenannten Stärkungspakts 3,3 Millionen Euro vom Land NRW. 

Dieses zusätzliche Geld soll für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, um die Mehrausgaben abzufedern. Die Unterstützung besteht dabei grundsätzlich aus zwei Säulen.

1. Säule: Einzelfallhilfen

Zum einen wurde ein Fonds für Menschen, die Unterstützung bedürfen, eingerichtet. Das umfasst grundsätzlich folgende Personen:

  • Inhaber*innen des Bielefeld-Passes und Menschen, die Anspruch auf einen Bielefeld-Pass haben
  • Studierende und Azubis mit BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)-Leistungsbescheid
  • Menschen aus einkommensarmen Haushalten mit besonderer Bedarfslage, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind

Die Hilfen können grundsätzlich über Sozialpartner*innen der Stiftung Solidarität beantragt werden. 

In dem Fonds stehen insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Stiftung Solidarität verwaltet werden. Mit diesen Mitteln sollen unter anderem Lebensmittelgutscheine an Haushalte verteilt werden oder der Kauf von Haushaltsgeräten bezuschusst werden. Ebenfalls werden aus dem Fonds Hilfen bei Härtefällen aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten gezahlt. Die Höchstgrenze hierfür liegt bei 200 Euro.

Bei Fragen zu den Einzelfallhilfen steht Frau Sandmann von der Stiftung Solidarität telefonisch unter der 0521 2997-833 zur Verfügung.

  • 20 Euro für die beantragende Person + 10 Euro für jedes weitere Familienmitglied 

Der Gutschein kann einmalig als Sofortunterstützung beantragt werden. Der Antrag kann direkt online bei der Stiftung Solidarität oder persönlich bei den Sozialpartner*innen gestellt werden. Im Ausnahmefall kann der Gutschein auch persönlich bei der Stiftung Solidarität beantragt werden.

Ein Nachweis zur Berechtigung zur Förderung (zum Beispiel Bielefeld-Pass, BAföG oder BAB) ist hierfür erforderlich.

  • 50 Prozent bzw. maximal 399 Euro des Kaufpreises von Kühlgeräten (Kühlschrank oder Gefrierschrank), Herden oder Waschmaschinen
  • Mindestens Energieeffizienzklasse C
  • Die Hilfe ist auf ein Gerät pro Haushalt beschränkt
  • Eine Bestätigung, dass das alte Gerät abgegeben oder entsorgt wurde, muss vorgelegt werden
  • Der Kauf erfolgt bei einem Händler nach Wahl. Die Bezuschussung und die Berechtigungsprüfung übernimmt die Stiftung Solidarität.
  • Maximal 200 Euro - mit Begründung
  • Im Ausnahmefall: Bei Notlagen aufgrund von Energieschulden oder durch erhöhte Energie- und Lebensmittelkosten bis zu 1.000 Euro (max. 50% der Gesamtschulden) - nur unter Einbeziehung von Schuldner*innenberatungen
  • Die Hilfe kann nur einmalig in Anspruch genommen werden
  • Es dürfen keine Schulden, die älter als ein Jahr sind, mit der Hilfe getilgt werden

Die Beantragung erfolgt über ein Online-Antragsformular mit Hilfe der Sozialpartner*innen (bis zu 200 Euro) beziehungsweise der Schuldner*innenberatungen (bis zu 1.000 Euro).

2. Säule: Strukturhilfen

Ein weiterer Teil des Geldes kommt sozialen Trägern, Vereinen und Institutionen zu Gute. So sollen unter anderem Mittagstische in den Quartieren, Suppenküchen und Tafeln unterstützt und Angebote wie Energieberatungen oder Übersetzungsdienste gefördert werden. Auch diese sind von den stark gestiegenen Energiepreisen und der Inflation betroffen und sollen ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiter leisten und im Idealfall noch ausbauen können.

Das Antragsformular für die Strukturhilfen ist hier zu finden. Dieses können soziale Träger postalisch an die REGE mbH, Herforder Straße 73, 33602 Bielefeld richten oder per Mail an staerkungspakt@rege-mbh.de.