Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

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Die nächste Wahl in Bielefeld ist die Europawahl am 09.06.2024. Für diese Wahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit werden wahlhelfende Personen bereits ab 16 Jahren gesucht. Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Bielefeld einzutragen. Die Mitglieder des Wahlhelferpools werden vor jeder Wahl angeschrieben und ihre Bereitschaft eines Wahlhelfereinsatzes bei einer konkreten Wahl abgefragt.

Falls Sie von vergangenen Wahlen bereits im Wahlhelferpool gelistet sind und bei der Europawahl als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer mithelfen möchten, ist es wichtig, dass Sie auch in diesem Fall dem Wahlteam über diesen Weg Ihre Anmeldung zukommen lassen.

Im Anschluss an die Europawahl finden die Bundestags- und die Kommunalwahl im Herbst 2025 statt. In dem Online-Dienst können Sie bereits heute schon Ihre Bereitschaft als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auch für diese Wahlen erklären und erhalten nach tatsächlichem Einsatz bei Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl einen zusätzlichen Bonus.

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

  • Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.
  • Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.
  • Schulungen zur Wahl für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) werden ca. 2 bis 4 Wochen vor dem nächsten Wahltermin stattfinden.
  • Für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) können ab sofort Schulungstermine gebucht werden. Um einen Schulungstermin zu buchen, wird Ihr persönliches Aktenzeichen benötigt. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Einberufung.
  • Wer an keiner Schulung teilnehmen kann, findet einige Wochen vor der Wahl online Schulungsinfos und Videos, um sich selbstständig vorzubereiten.

 

Anerkennungsleistung

  • Als kleine Anerkennung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
  • Die genaue Höhe des Erfrischungsgeldes wird für die jeweilige Wahl festgelegt. Sie ist abhängig von der Funktion, in der Sie am Wahltag fungieren.
  • Einen zusätzlichen Bonus erhalten die am Wahltag eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der am Wahltag bereitstehenden Reserve) bei erfolgter Schulungsteilnahme zu der jeweiligen Wahl.
  • Einen weiteren Bonus gibt es im Herbst 2025, wenn man sich bereits jetzt sowohl als wahlhelfende Person für die Europawahl 2024, als auch für die anstehende Bundestags- und Kommunalwahl im Jahr 2025 anmeldet und auch bei allen Wahlen als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer mitgeholfen hat.
  • Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl.