Biotonne
Die Mehrwert-Tonne
Laut Abfallsatzung der Stadt Bielefeld besteht für organische Abfälle wie Obst- und Gemüseschalen, verwelkte Blumen, Laub, Rasen, Baum- und Strauchschnitt eine Trennpflicht. Organische Abfälle dürfen nicht in die graue Restmülltonne gegeben werden (siehe die Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld vom 20.12.2004 – § 4 – Getrennthalten von Abfällen).
Die Entsorgung von Bio- und Gartenabfällen kann in der Stadt Bielefeld erfolgen über
- die ganzjährig geleerte Biotonne
- die von April bis November geleerte Saison-Biotonne
- ordnungsgemäße Kompostierung auf dem Wohngrundstück (siehe auch Kompostratgeber)
Achtung – das darf NICHT in Ihre Biotonne:
- Beutel und Tüten jeder Art (kein Papier, kein Plastik und auch keine biologisch abbaubaren)
- Windeln, Flaschen und Gläser, Staubsaugerbeutel und Straßenkehricht, Asche, Holzkohle, Zigaretten
Es dürfen entsorgt werden, z.B.
- Eierschalen
- Gemüseschalen
- Kaffeefilter, -satz
- Kartoffelschalen
- Obstschalen (auch von Zitrusfrüchten)
- Nussschalen
- Salatblätter
- Teebeutel-, -satz
- Topfpflanzen mit Erde
- verwelkte Blumen
- Vogelsand
Es dürfen entsorgt werden, z.B.
- Baum-, Strauchschnitt
- Heckenschnitt
- Rasenschnitt
- Blumen
- Laub
- Unkraut
Es dürfen entsorgt werden, z.B.
- Kleintierstreu
- Speisereste (gut verpackt in Zeitungspapier)
Von der Wohnung in die Tonne
- Bioabfälle sammeln Sie am besten in einem mit Deckel geschlossenen Behälter.
- Leeren Sie den Behälter alle 2–3 Tage und waschen ihn, falls nötig, mit Wasser aus.
- Füllen Sie Bioabfälle nur pur in die Biotonne, denn Beutel und Tüten – auch organisch abbaubare – dürfen nicht in die Biotonne. Sie stören den Gärprozess und können im Kompostwerk nicht verarbeitet werden.
- Das ist erlaubt: Zur Feuchtigkeitsaufnahme können Sie die Tonne mit Zeitungspapier oder Eierpappen auslegen.
Weitere Tipps
- Halten Sie den Deckel Ihres Abfallbehälters auch draußen immer geschlossen. Nur so kann die Ablage von Fliegeneiern und die Entstehung von Maden in Ihrer Biotonne verhindert werden.
- Bei auftretenden Gerüchen oder Madenbefall hilft es, etwas Gesteinsmehl zu streuen.
- Reinigen Sie Ihre Tonne regelmäßig, dies kann den zuvor genannten Problemen vorbeugen. Sie können eine Reinigung auch beim Umweltbetrieb beauftragen (kostenpflichtig).
Wichtig!
- Verzichten Sie bitte auf das „Einstampfen“ der Abfälle.
- Geben Sie die Bioabfälle nur locker in die Behälter, sodass ein Festsetzen oder Verkanten verhindert wird.
- Bei feuchtem Rasenschnitt empfiehlt es sich, diesen zunächst zu trocknen und vor Abholung locker in die Tonne zu geben. So kann Ihre Biotonne immer mühelos entleert werden.
Die über die Biotonne eingesammelten Abfälle werden dem Kompostwerk in Gütersloh angeliefert. Diese Bioabfälle können kompostiert und zum Teil für die Energieerzeugung genutzt werden.
Holzreiche Grünabfälle – wie z. B. Weihnachtsbäume, Strauch- und Heckenschnitt – werden zerkleinert und gesiebt. Ein Teil der Bioabfälle wird zur Biogasherstellung genutzt. Dies dient dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes, das Strom in das öffentliche Netz einspeist. Der Gärrückstand sowie Laub und die Abfälle aus der Biotonne werden gemischt und u. a. im Rahmen einer Intensivrotte weiter behandelt. Am Ende liegt ein wertvoller Humusdünger in Form von Kompost vor, der das RAL-Gütezeichen trägt.
Im Winter sind Tonnen, die ungeschützt im Freien stehen, frostgefährdet. Deshalb: Stellen Sie Ihre Tonne im Winter nach Möglichkeit an einen geschützten Ort. Wickeln Sie feuchte Bioabfälle großzügig in Zeitungspapier (keine Hochglanzbeilagen oder -magazine) ein. Somit kann die Feuchtigkeit vollständig gebunden werden. Lassen Sie Ihre Biotonne nach der Leerung immer gut trocknen und legen diese mit Zeitungspapier, Eierkartons, Häckselgut o.ä. aus. Bei frostigem Wetter stellen Sie die Tonne erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr an den Straßenrand.
Sind die Abfälle in der Tonne festgefroren: Lockern Sie die Abfälle von Hand. Um sie vorsichtig vom Behälterrand zu lösen, nutzen Sie beispielsweise einen Besenstiel oder Spaten. Biotonnen mit festgefrorenem Inhalt können nicht entleert werden: Ein weiterer Leerungsversuch ist kostenpflichtig.
| Behälter/Leerung | €/Monat |
|---|---|
| wöchentl. Leerung | |
| 60 l | 9,20 |
| 120 l | 18,39 |
| 240 l | 36,79 |
| 660 l | 101,16 |
| 1.100 l | 168,61 |
| 14-tägliche Leerung | |
| 60 l | 4,60 |
| 120 l | 9,20 |
| 240 l | 18,39 |
| 660 l | 50,58 |
| 1.100 l | 84,30 |
| Entgelt für die Änderung der Behältergröße bei der Biotonne | |
|---|---|
| Einmal jährlich | kostenfrei |
| Jeder weitere Wechsel | 28 € |
(Gebühren gültig ab 2026)
Beide Dienstleistungen können Sie über das Serviceportal beauftragen:
| Sonderleerung | einmalig |
|---|---|
| 60 l | 8,88 € |
| 120 l | 8,88 € |
| 240 l | 12,76 € |
| 660 l | 26,33 € |
| 1.100 l | 40,55 € |
| Behälterreinigung | einmalig |
|---|---|
| 60 l | 17,95 € |
| 120 l | 17,95 € |
| 240 l | 17,95 € |
| 660 l | 21,93 € |
| 1.100 l | 21,93 € |
Schwerkraftschloss
Entgelt für ein Schwerkraftschloss pro Monat und Behälter: 1,97 € inkl. MwSt.
Ein Schwerkraftschloss können Sie über das Serviceportal bestellen. Nutzen Sie dafür einfach den Online-Dienst
An- und Abmeldung sowie Veränderung von Abfallbehältern.
Für Mehrmengen an Bioabfällen in der Gartensaison
In der Vegetationsperiode fallen oft Mehrmengen an Bioabfällen an, die bequem über die Saison-Biotonne des Umweltbetriebes entsorgt werden können. In die Saison-Biotonne gehören die gleichen Bioabfälle wie in die „normale” Biotonne.
Ob Sie sich als Grundstückseigentümer*in für eine Biotonne oder die Kompostierung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück entscheiden, bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Für Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen ist die Biotonne meist einfacher zu handhaben. Gartenbesitzer*innen können natürlich auch die Kompostierung und die Biotonne gemeinsam nutzen. Sowohl die Saison-Biotonne als auch die normale Biotonne können von dem*der Grundstückseigentümer*in unkompliziert über das Serviceportal der Stadt Bielefeld bestellt werden.
Leerungszeitraum: Ab 15. April bis 14. November eines Jahres (insgesamt 16 Abfuhrtermine)
| Behälter/Leerung | €/Saison |
|---|---|
| 120 l / 14-tägliche Leerung | 67,94 |
| 240 l / 14-tägliche Leerung | 135,80 |
| Entgelt für die Änderung der Behältergröße bei der Biotonne | |
| Einmal jährlich | kostenfrei |
| Jeder weitere Wechsel | 28,00 |
(Gebühren gültig ab 2026)
Der jeweils erste bzw. letzte Abfuhrtermin der Saison-Biotonne ist im Abfallkalender mit einem Sternchen markiert. Der Behälter verbleibt ganzjährig auf dem Grundstück, wird aber außerhalb der Servicemonate (von November bis April) nicht geleert. Die Jahresgebühr der Saison-Biotonnen wird anteilig zum 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.