Elektronischer Zugang zur Stadt Bielefeld

Die Stadt Bielefeld bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Bielefeld hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

Mailadressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:

E-Mailposteingang@bielefeld.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Bielefeld versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

Texte, Dokumente
*.doc (Microsoft Dokument Format
*.rtf Rich Text Format
*.txt Textformat
*.pdf Portable Document Format

Tabellen
*.xls Microsoft Excel Arbeitsmappen

Grafik, Präsentationen
*.gif Graphics Interchange Format
*.tif Tagged Image File Format
*.jpg Bildformat nach Joint Photographic Experts Group
*.bmp Bitmap

Die vorstehenden Formate können auch als komprimierte Dateien (*.zip - ohne Kennwortschutz) zur Verfügung gestellt werden.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Verschlüsselung
Die Stadt Bielefeld kann aus organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Elektronische Signatur
Auch können zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, für die die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Nicht verarbeitbare Nachrichten
Ist eine E-Mail wegen allgemeiner technischer Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen nicht verarbeitbar, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert.

Elektronische Nachrichten der Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld kann unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie der zur Rechtssicherheit dienenden Formvorschriften nur dann elektronisch kommunizieren, wenn dies trotz zurzeit noch fehlender Verschlüsselungsmöglichkeiten bzw. elektronischer Signatur zulässig ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie Ihrerseits im Einzelfall mitgeteilt haben, an welche E-Mail-Adresse eine Antwort erfolgen soll und welche technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen sind.

Alle vorstehenden Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Bielefeld. Sie gelten nicht für Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an

Klaus-Dieter Giersch
Tel. 0521 51-6888
Fax 0521 51-6895
E-Mail: E-Maildatenschutzbeauftragter@bielefeld.de