Fachstelle behinderte Menschen im Beruf

Die Aufgaben der Fachstelle bestimmen sich nach dem Sozialgesetzbuch IX, Teil 3

Für wen sind wir da? 

  • Berufstätige schwerbehinderte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt worden ist. 
  • Berufstätige gleichgestellte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt worden sind. Gleichgestellt wird, wer infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann. 
  • Arbeitgeber, die schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen.
  • Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen  

Unsere Aufgaben sind:

Kündigungsschutz 
Arbeitgeber, die einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, brauchen – von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes Arbeit vom LWL. Die örtliche Fachstelle spricht mit allen Beteiligten und verhandelt im Betrieb mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Sofern eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommt, entscheidet das LWL-Inklusionsamt Arbeit unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten und denen des Arbeitgebers. 

Finanzielle Hilfen
Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können Zuschüsse oder Darlehen an Arbeitgeber oder Beschäftigte zur Beseitigung von Problemen am Arbeitsplatz, insbesondere für eine behindertengerechte Ausstattung, gezahlt werden. 

Prävention 
Die Fachstelle ist der Ansprechpartnerin, wenn schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte oder Arbeitgeber rechtliche Fragen zum Beschäftigungsverhältnis haben, oder es hier zu Schwierigkeiten gekommen ist.

Wir arbeiten zusammen mit dem…

  • Integrationsfachdienst (IFD), der die Integration von Beschäftigten mit Schwerbehinderung und/oder psychiatrischer Diagnose im Rahmen von Prävention, betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und stufenweiser Wiedereingliederung unterstützt. Zudem leistet er bei seelisch bedingten Problemen am Arbeitsplatz die psychosoziale Betreuung.
  • Fachdienst für hörbehinderte Menschen.
  • Fachdienst für sehbehinderte Menschen.
  • Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung.
Fahrdienst für Rollstuhlfahrer*innen 
Auf Antrag können Berechtigungsausweise für die Teilnahme am Fahrdienst erstellt werden. Ansprechpartner ist Sebastian Bittner, Telefon +49 521 51-3190.