Gemeinschaftshäuser
Die Stadt Bielefeld stellt Bürger*innen, Vereinen und Verbänden Räume in Gemeinschaftshäusern für kulturelle, soziale, sportliche und politische Veranstaltungen zur Verfügung. In einigen Gemeinschaftshäusern dürfen auch private Feiern stattfinden.
Die Nutzung muss schriftlich beantragt werden. Für Feiern sind eine Kaution zu hinterlegen und ein Entgelt gemäß Entgeltordnung zu zahlen. Kulturelle, soziale und politische Veranstaltungen sind kostenfrei. Sportliche Veranstaltungen werden nach der Entgeltordnung des Sportamtes abgerechnet.