Sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen
Benötigt Ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung und soll an einer Förderschule aufgenommen oder am gemeinsamen Lernen teilnehmen, so wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vom Schulamt eröffnet. In diesem Verfahren werden ein pädagogisches und ein medizinisches Gutachten erstellt. Im medizinischen Gutachten soll der Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand Ihres Kindes und den Schwierigkeiten in der Schule erläutert werden. Dazu prüfen wir die Seh- und Hörfähigkeit und den körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Über Förderschwerpunkt und Förderort entscheidet letztendlich die Schulaufsicht (Schulamt).
Bitte mitbringen:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Brille (falls vorhanden)
- aktuelle medizinische Unterlagen über Ihr Kind sowie das letzte Zeugnis
- Arbeitshefte
Sollten Sie verhindert sein, so sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.