Bielefelder Mietspiegel 2012 in Vorbereitung
für Altbau- und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld
Die Stadt Bielefeld bereitet derzeit mit verschiedenen Kooperationspartnern einen neuen qualifizierten Mietspiegel vor, der voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2012 erscheint. Die erforderlichen Daten wurden bis zum 21. Oktober 2011 per Fragebogen erhoben.
Der Bielefelder Mietspiegel 2011 wurde für ungültig erklärt. Trotz sorgfältiger Auswertung hatte sich nach Veröffentlichung des Mietspiegels bei einer erneuten Datenprüfung herausgestellt, dass einzelne Werte der Berechnung fehlerhaft waren.
Der Mietspiegel 2009 ist daher bis auf weiteres gültig. Da die Veröffentlichung länger als zwei Jahre zurückliegt, gilt er als einfacher Mietspiegel. Das hat zur Folge, dass der Vermieter bei Mieterhöhungsverlangen - im Gegensatz zum Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels - die entsprechenden Angaben aus dem Mietspiegel nicht mehr mitteilen muss, wenn er eine andere zulässige Begründung anführt. Stand 04. März 2011
Der Bielefelder Mietspiegel 2011 wurde für ungültig erklärt. Trotz sorgfältiger Auswertung hatte sich nach Veröffentlichung des Mietspiegels bei einer erneuten Datenprüfung herausgestellt, dass einzelne Werte der Berechnung fehlerhaft waren.
Der Mietspiegel 2009 ist daher bis auf weiteres gültig. Da die Veröffentlichung länger als zwei Jahre zurückliegt, gilt er als einfacher Mietspiegel. Das hat zur Folge, dass der Vermieter bei Mieterhöhungsverlangen - im Gegensatz zum Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels - die entsprechenden Angaben aus dem Mietspiegel nicht mehr mitteilen muss, wenn er eine andere zulässige Begründung anführt. Stand 04. März 2011
Die Stadt Bielefeld hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern einen qualifizierten Mietspiegel fortgeschrieben und veröffentlicht. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, die Miethöhe im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Die nachfolgende Tabelle enthält Minimum- und Maximumwerte sowie Mittelwerte (Mediane), von denen im Einzelfall nach oben und unten abgewichen werden kann. Die Werte beziehen sich auf eine Standardwohnung. Für Wohnungen, die andere Merkmale als die einer Standardwohnung aufweisen, können sich Zu- und Abschläge ergeben. Für nicht erfasste Wohnungen, zum Beispiel in Ein- und Zweifamilienhäusern, sind die Tabellenwerte nur bedingt anwendbar
Die nachfolgende Tabelle enthält Minimum- und Maximumwerte sowie Mittelwerte (Mediane), von denen im Einzelfall nach oben und unten abgewichen werden kann. Die Werte beziehen sich auf eine Standardwohnung. Für Wohnungen, die andere Merkmale als die einer Standardwohnung aufweisen, können sich Zu- und Abschläge ergeben. Für nicht erfasste Wohnungen, zum Beispiel in Ein- und Zweifamilienhäusern, sind die Tabellenwerte nur bedingt anwendbar
»Ortsübliche Vergleichsmiete seit Januar 2009
- für Standardwohnungen pro Monat / m²
Wohnungen mit einer Größe von 40 oder mehr m², Ausstattung mit WC, Bad oder Dusche und Sammelheizung
- Kaltmieten ohne Betriebskosten
- gilt nicht für Sozialwohnungen

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