Eheschließung
Nachfolgend möchten wir Sie auf die Besonderheiten aufmerksam machen, die Ihnen das Standesamt Bielefeld für den Start ins Eheglück bietet und Sie informieren, welche formellen Erfordernisse vorher erfüllt werden müssen.
»Anmeldung der Eheschließung
Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Der öffentliche Aushang des Aufgebotes ist entfallen. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften aber dennoch für jede Eheschließung verbindlich. Sie kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen.
Zusätzlich kann Ihnen das Standesamt Bielefeld in vielen Fällen ein Jahr vor der Trauung einen Trautermin reservieren.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen: Tel. 0521 51-0.
Wenn Sie alleine, ohne Ihren zukünftigen Ehepartner, zur Anmeldung der Eheschließung kommen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte
Vollmacht mit.
» Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr nur mit Termin, zusätzlich Donnerstag nachmittags von 14.30 bis 18 Uhr.
Zusätzlich kann Ihnen das Standesamt Bielefeld in vielen Fällen ein Jahr vor der Trauung einen Trautermin reservieren.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen: Tel. 0521 51-0.
Wenn Sie alleine, ohne Ihren zukünftigen Ehepartner, zur Anmeldung der Eheschließung kommen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte
» Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr nur mit Termin, zusätzlich Donnerstag nachmittags von 14.30 bis 18 Uhr.
»Kontakt über das BürgerServiceCenter Tel. 0521 51-0
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie in folgenden Büros:
F 100, F 102, F 104, G 133, G 135, G 137, G 139, G 141, G 147, G 148
»Heiraten in Bielefeld

Beim Standesamt der Stadt Bielefeld sind Trauungen im Neuen Rathaus dienstags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14 bis 16 Uhr möglich.
Ab dem 1. April 2011 führt das Standesamt auch Trauungen in Privaträumen oder privat angemieteten Räumen durch.
Darüber hinaus bietet das Standesamt Bielefeld unter dem Motto "Heiraten im besonderen Ambiente" Eheschließungen in historischen Räumlichkeiten mit besonderer Atmosphäre und Ausstrahlung. Jedes dieser Angebote hat einen besonderen Bezug zur Stadt Bielefeld, ihrer Geschichte, ihrer Kultur, ihrer Kunst; jedes Angebot hat seinen eigenen Charakter und eigene Ausstrahlung und ist insofern unverwechselbar. Das in der Bundesrepublik wohl einmalig breit gefächerte Angebot spricht auch Brautpaare an, die außerhalb Bielefelds leben.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Standesamt Ihres Wohnortes. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Standsamt vor Ort. Gleichzeitig sollten Sie beim Standesamt Bielefeld Ihren Hochzeitstermin reservieren lassen. Ihr Wohnortstandesamt sendet Ihre überprüften Unterlagen nach Bielefeld.
Hier geht's zu den Trauorten...
»Gebühren
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- wenn nur deutsches Recht beachtlich ist: 40 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66 €
Vornahme einer Eheschließung durch ein anderes Standesamt als das des Wohnsitzes: 40 €
Ausstellung einer Heiratsurkunde: 10 €
Eheschließung an Samstagen und nachmittags: 66 €
Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern sind zusätzliche Nutzungsentgelte zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall beim Standesamt.
- wenn nur deutsches Recht beachtlich ist: 40 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66 €
Vornahme einer Eheschließung durch ein anderes Standesamt als das des Wohnsitzes: 40 €
Ausstellung einer Heiratsurkunde: 10 €
Eheschließung an Samstagen und nachmittags: 66 €
Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern sind zusätzliche Nutzungsentgelte zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall beim Standesamt.

