Lärmschutzfensterprogramm – Antragstellung ab sofort möglich

| Bielefeld (bi)

Noch bis zum 31. August können Bielefelderinnen und Bielefelder wieder Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern online im städtischen Serviceportal beantragen. 

2024 ist wieder eine Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern möglich. Anträge können von Anfang Mai bis Ende August online im Serviceportal der Stadt Bielefeld (service.bielefeld.de) unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster gestellt werden. Dort können Interessierte selbst schnell per Online-Abfrage durch Eintragung der Adresse herausfinden, ob eine grundsätzliche Förderaussicht besteht. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt soweit städtische Mittel dafür vorhanden sind. Die Reihenfolge der Förderung hängt ab von Prioritäten nach der Höhe der Lärmbelastung.

Interessierte können sich bei Rückfragen an das Bürgerservicecenter unter Telefon 51-0 oder per E-Mail an Laermschutzfensterprogramm [ät] bielefeld.de (Laermschutzfensterprogramm[at]bielefeld[dot]de).

Weitere Informationen zum Förderprogramm und die Förderrichtlinie finden sich auch unter www.bielefeld.de/laermaktionsplan