Bildung und Teilhabe: Vorherige Anträge und Infos

Hier finden Sie alle bisherigen Infos und Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket, das Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen unterstützt. Unsere aktuellen Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier.

Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Für Leistungsbezieher*innen im Bereich SGB II, SGB XII und AsylbLG ist nur für die Lernförderung eine Antragstellung erforderlich. Ansonsten werden mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf die Grundleistung auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt.

Bitte konkretisieren Sie durch Einreichung der entsprechenden Anlagen/Unterlagen die gewünschten Leistungen.

Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Aktuelle Mitteilung zur Beantragung der Lern- und Sprachförderung:

Bitte beachten Sie die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung NRW, insbesondere zur Maskenpflicht und den Zugangsbeschränkungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung NRW.

Weiterhin möglich sind Alternativangebote, wie z.B. Onlinenachhilfe. Es ist darauf zu achten, dass die Online-Lernförderung tagsüber angeboten wird. Definitiv ausgeschlossen ist die Lernförderung an Sonn- und Feiertagen.

Leistungsübersicht und Anträge

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die Kosten hierfür übernommen.

Teilnahmebestätigung Ausflug/Fahrt Schule

Teilnahmebestätigung Ausflug/Fahrt KiTa oder Tagespflege

Sie haben keinen Anspruch auf diese Leistung? Dann informieren Sie sich über die Härtefallfonds vom Land NRW.

Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August eines Jahres 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden.

Schulbescheinigung

Schüler*innen, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Bitte lassen Sie einen eventuellen, vorrangigen Leistungsanspruch beim Amt für Schule vorab prüfen.

Antrag Schülerbeförderung

Weitere Informationen zur Schülerbeförderung

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen, wenn beispielsweise das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann. 
Sind darüber hinaus zusätzliche Bedarfe der Sprachförderung für Schüler*innen mit Migrationshintergrund erforderlich, können Leistungen zur Sprachförderung gewährt werden.

Antrag Lernförderung

Zusätzliche Begründung bei Folgeanträgen

Antrag Sprachförderung


Abrechnungsbogen für geleistete Lernförderung

Abrechnungsbogen für geleistete Sprachförderung

 

Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können die Kosten der Teilnahme übernommen werden.

Antrag Kostenübernahme gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Sie haben keinen Anspruch auf diese Leistung? Dann informieren Sie sich über die Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" vom Land NRW.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote einen Betrag bis zu 15 Euro im Monat einsetzen. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahmen an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. Auch tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten anfallen, können übernommen werden.

Antrag Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe