Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zum 1. April 2011 ist das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Es umfasst unterschiedliche Förderbereiche:
- Leistungen bei eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten,
- Leistungen bei eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten mit der Kindertageseinrichtung,
- Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Berücksichtigung von Schülerbeförderungskosten in atypischen, nicht von der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Fällen,
- Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung, wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist,
- Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule,
- Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle oder im Hort, und
- Leistungen bei Teilnahme an Aktivtäten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Sportvereinsbeitrag, Malkurs, Ferienfreizeit)
»Antragstellung
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein Antrag erforderlich und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung nicht gewährt werden können. Für die einzelnen Leistungen sind Anlagen zum Antrag und ggfs. weitere Unterlagen einzureichen.
Ausnahme: Bei Kindern zwischen sieben und 14 Jahren, die SGB II- oder SGB XII-Leistungen beziehen, werden Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von Amts wegen geprüft.
Viele Fragen zu diesem Thema werden in unseren „Allgemeinen Information des Jobcenters Arbeitplus und der Stadt Bielefeld” beantwortet. Die Informationen können Sie weiter unten aufrufen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen aber auch im persönlichen Gespräch:
Anträge können selbstverständlich auch per Post gestellt werden. Weiter unten finden Sie alle notwendigen Vordrucke und Anlagen.
Ausnahme: Bei Kindern zwischen sieben und 14 Jahren, die SGB II- oder SGB XII-Leistungen beziehen, werden Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von Amts wegen geprüft.
Viele Fragen zu diesem Thema werden in unseren „Allgemeinen Information des Jobcenters Arbeitplus und der Stadt Bielefeld” beantwortet. Die Informationen können Sie weiter unten aufrufen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen aber auch im persönlichen Gespräch:
- SGB-II-Bezieher (Hartz IV) wenden sich zwecks Beratung und Antragstellung bitte an ihren zuständigen Sachbearbeiter, Vermittler oder Fallmanager im Jobcenter Arbeitplus Bielefeld oder an die Empfangskräfte des jeweiligen Standortes.
- Anlaufstelle für SGB-XII-Bezieher (Sozialhilfe), Bezieher von Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag ist das Team Bildung und Teilhabe im Sozialamt der Stadt Bielefeld, Niederwall 23 (Neues Rathaus), 1. Etage, Flur G, Zimmer 118 / 120.
Anträge können selbstverständlich auch per Post gestellt werden. Weiter unten finden Sie alle notwendigen Vordrucke und Anlagen.

