Härtefallfonds NRW „Alle Kinder essen mit“ (Mittagsverpflegung und Klassenfahrten)

Die Härtefallfonds NRW

Eine Förderung über den Härtefallfonds des Landes NRW ist möglich, wenn trotz Bedürftigkeit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket besteht. 

Es können beispielsweise Familien gefördert werden, die sich in einer ähnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, wie die Personen, die von den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden.

  • Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in einer Höhe von bis zu 90 Euro pro Monat.
     
  • Kostenübernahme einer mehrtägigen Klassenfahrt in Höhe von bis zu 150 Euro pro Schuljahr.
Bei Schüler*innen sind die Voraussetzungen nur erfüllt, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.

Die Abteilung Bildung und Teilhabe der Stadt Bielefeld prüft jeden Einzelfall, ob eine Härte im Sinne der Zuwendungsrichtlinie des Landes NRW vorliegt. 

Bereits bei Antragstellung sollten vollständige Nachweise zur wirtschaftlichen Situation der Familie (Einkommen, laufende Ausgaben z.B. für Miete, Kreditverpflichtungen, eventuelles Vermögen) vorgelegt werden.

Die Leistungen werden im Falle der Bewilligung auf die Bildungskarte geladen. Bitte beachten Sie dazu die weiteren grundsätzlichen Hinweise hier

Antrag auf Härtefallfonds

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Härtefallfonds NRW erhalten Sie unter: www.mags.nrw/haertefallfonds