Hinweis

Wertstoffhof Mitte

Aufgrund der halbseitigen Sperrung der Herforder Straße ist der Wartebereich zur Einfahrt auf den Wertstoffhof Mitte bis zum Kassenhäuschen verlängert, um Rückstau auf die Herforder Str. zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass der Wartebereich nicht mehr verlassen werden kann, während der Hof für einen Service-Stopp temporär gesperrt ist. Sollte es zu einem Rückstau kommen, der bis zur Herforder Straße reicht, sind Sie leider gezwungen, den Wertstoffhof zu einem anderen Zeitpunkt erneut anzufahren. Sie dürfen in diesem Fall nicht auf der Herforder Straße stehen bleiben.  

Wertstoffhof Süd 

Um den Rückstau auf die Fabrikstraße in Senne während eines Service-Stopps auf dem Wertstoffhof Süd zu reduzieren, erweitert der UWB testweise den Wartebereich für Anliefernde. Bislang konnten Fahrzeuge nur bis zum Tor an der Fabrikstraße vorfahren. Ab sofort werden die Anlieferfahrzeuge auch auf die Zufahrtsstraße zum Wertstoffhofgelände gelassen. Das bedeutet jedoch, dass der einspurige Wartebereich während eines laufenden Service-Stopps nicht mehr verlassen werden kann. 

Wertstoffhöfe

Service für private Haushalte

Die Wertstoffhöfe des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld stehen allen Privathaushalten in Bielefeld zur Verfügung. Hier können Sie alles entsorgen, was zu Hause anfällt und nicht in die Tonne passt oder dort entsorgt werden darf. Dazu gehören unter anderem Altöl, Energiesparlampen, E-Schrott und andere Schadstoffe.

Kostenlos kann aus den Haushalten der Stadt folgendes entsorgt werden:

Kostenpflichtig können Sie folgendes abgeben:

Altreifen ohne Felge1,50 € pro Stück
Altreifen mit Felge1,50 € pro Stück
Baumwurzeln (Wurzelstöcke), Annahme nur bis 25 cm Durchmesser5,00 € pro Stück
Laub- und Rasenschnitt10,00 € pro Kubikmeter
Strauch- und Baumschnitt10,00 € pro Kubikmeter
Bauschutt, verwertbar20,50 € pro Kubikmeter
Baumischabfälle90,00 € pro Kubikmeter

 

Dachpappe (Astbestfrei, nur für Privathaushalte in haushaltsüblichen Mengen)

90,00 € pro Kubikmeter
Holzabfälle (gemäß Altholzverordnung Kat. A I bis A III)10,00 € pro Kubikmeter
Holzabfälle, schadstoffbelastet (Kat. IV), keine Annahme von Bahnschwellen45,00 € pro Kubikmeter
Restmüll31,00 € pro Kubikmeter
Sperrmüll (max. 4 m³) 10,00 € pro Kubikmeter
Binderfarbe0,25 €/kg
Annahme ausschließlich von Abfällen aus Bielefeld
Die Annahme der Abfälle und Wertstoffe erfolgt nur von privaten Haushalten und Kleingewerbebetrieben, die an die Restmüllabfuhr der Stadtreinigung der Stadt Bielefeld angeschlossen sind.

Service-Stopp auf den Wertstoffhöfen

Um die Sicherheit aller Anlieferer zu gewährleisten, werden auf den Wertstoffhöfen so genannte „Service-Stopps“ durchgeführt.

Diese Stopps werden dazu genutzt, um in dieser Zeit mit Radladern angelieferten Abfall (u.a. Sperrmüll, Grünschnitt, Bauabfälle) in den Containern nachzuverdichten. Das Nachverdichten ist notwendig, um die Container-Kapazität auszuschöpfen und die Anlieferung weiterer Abfälle zu ermöglichen. Würde das Verdichten nicht stattfinden, würden auch Unfallquellen auf dem Wertstoffhof entstehen.

Während der Einsatzzeit des Radladers darf jedoch niemand den Wertstoffhof betreten. Daher muss der komplette Hof abgesperrt werden. Die Wartezeit während eines Service-Stopps variiert je nach Hof und Anliefereraufkommen. Erst wenn sich kein Kunde mehr auf dem Hof befindet, können die Mitarbeiter*innen ihre Arbeit mit dem Radlader beginnen.

Gewerbliche Anlieferer

Für Gewerbebetriebe, die Abfälle und Wertstoffe entsorgen wollen, gelten andere Preise. Eine Preisinformation erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 521 51-3230.

Ab dem 1. Januar 2026 werden für gewerbliche Anlieferer keine Rechnungen mehr ausgestellt. Die Zahlung kann dann ausschließlich vor Ort direkt bar oder (bevorzugt) mit Karte erfolgen.

Für gewerbliche Anlieferer gilt: Die Anlieferung von sperrigen Abfällen (wie z. Bsp. Holz, Sperrmüll und hausmüllähnliche Abfälle) ist nur bis zu einer maximalen Menge von 4 m3 gestattet.

Die Anlieferung dieser Abfälle darf nur noch von Montag bis Donnerstag erfolgen. Freitags und samstags dürfen sperrige Abfälle aus gewerblichen Anlieferungen nicht auf den Wertstoffhöfen des Umweltbetriebs abgegeben werden.