Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichts nicht in die graue Restmülltonne passen.
Im Wesentlichen sind das Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere Haushaltsgegenstände. Wertstoffe, die zu groß für eine 1.100 l-Wertstofftonne sind, zählen ebenfalls zum Sperrmüll.
Service für Privathaushalte
Sie können Sperrmüll entweder kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen anliefern oder einen kostenpflichtigen Termin für die Sperrmüllabfuhr vereinbaren.
Sie können bei der Buchung eines Standard-Abfuhrtermin wählen, ob Sie max. 4 m³, 8 m³, 12 m³ oder 16 m³ Sperrgut abholen lassen möchten. Die Kosten sind gestaffelt und richten sich nach der bereitgestellten Sperrmüllmenge.
- max. 4 m³: 25 Euro
- max. 8 m³: 50 Euro
- max. 12 m³: 75 Euro
- max. 16 m³: 100 Euro
Mehrmengen über 16 m³ werden nicht abgeholt.
Standard-Abfuhr im Serviceportal buchen
Für die Online-Buchung im Serviceportal der Stadt Bielefeld müssen Sie initial ein BundID-Konto anlegen. Dafür benötigen Sie jedoch nicht zwingend die Online-Ausweisfunktion. Es ist eine Registrierung nur mit Benutzername und Passwort möglich. Sie brauchen dafür nur eine gültige E-Mail-Adresse.
Metallteile und Elektrogeräte bitte immer separat stellen. Sie werden bei der von Ihnen bestellten Sperrgut-Menge nicht mit eingerechnet.
Bei ausreichend Platz: Sperrgut möglichst kompakt stellen.
Bei wenig Platz: Sperrgut besser in der Lange stellen.
Bitte Gehwege immer passierbar lassen (max. 1 m in der Tiefe)!
Kubikmeter (m³) ist eine Volumeneinheit und setzt sich aus der Breite, Tiefe und Höhe zusammen. Wobei Elektrogeräte und Metallteile nicht in das Volumen eingerechnet werden, sofern sie getrennt bereitgestellt werden.
Beispielrechnungen
(Breite x Tiefe x Hohe in Metern)
a) 2 m x 2 m x 1 m = 4 m³
b) 4 m x 1 m x 1 m = 4 m³
c) 2,6 m x 1 m x 1,5 m = ca. 4 m³
d) 5,3 m x 1 m x 1,5 m = ca. 8 m³
e) 8 m x 1 m x 1,5 m = 12 m³
f) 10,6 m x 1 m x 1,5 m = ca. 16 m³
Sind Sie unsicher, ob Ihr Entsorgungsgegenstand zum Sperrgut gehört oder wie dieser alternativ entsorgt werden kann?
Dann hilft Ihnen ein Blick in das Abfall-ABC weiter:
Einige Beispiele, was zum Sperrgut gehört:
- Sperrige Möbel: Schränke, Tische, Stühle, Regale, Bettgestelle, Matratzen
- Fußbodenbeläge: Laminat, Teppiche, PVC, Linoleum
- Kinder- & Sportartikel: Kinderwagen, Kinderautositze, Dreiräder, Fahrräder, Skier
- Sonstiges: Tapetenreste (in Säcken verpackt), Lampen, Wäschekorbe, Wäscheständer, Federbetten, Bügelbrett, Zimmertüren
Einige Beispiele, was nicht zum Sperrgut gehört:
- Bauabfälle: Steine, Fliesen, Mörtel, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Wohnungs- und Haustüren, Wand- und Deckenverkleidungen, Dielenboden, Paneele, Heizkörper und -kessel, Zäune, Palisaden, Bauholz
- Auto-, Moped und Motorradteile: Reifen, Sitze
- Schadstoffhaltige Abfälle: Leuchtstoffrohren, (Auto-) Batterien, Holzschutzmittel, Farbe, Lacke
- Altkleider
- Bitte stellen Sie die Gegenstände erst am vereinbarten Abfuhrtag bis 7 Uhr morgens am Straßenrand auf dem Bürgersteig bereit.
- Stapeln Sie bitte das Sperrgut nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 m, damit ein gefahrloser Abtransport gewährleistet ist.
- Ordnen Sie die Gegenstände bitte so an, dass Fußgänger*innen sowie andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden. Auf Gehwegen bitte maximal 1 m in die Tiefe stellen.
- Falls Sie etwas einpacken müssen, beispielsweise Tapetenreste, benutzen Sie bitte handelsübliche Müllsäcke.
- Stellen Sie Metallteile, Elektro- und Kühlgeräte getrennt von Möbeln und anderen Gegenständen bereit. Sie werden bei der von Ihnen bestellten Sperrgut-Menge nicht mit eingerechnet.
Wenn es einmal schnell gehen muss, holen wir Ihr Sperrgut vor dem regulären Sperrmülltermin gegen ein höheres Entgelt ab.