Antrag auf einen Reiseausweis/Passersatz für Ausländer*innen

Erläuterung
Die Passpflicht für Ausländer*innen richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Ausländerbehörde kann daher im Einzelfall folgende Passersatzpapiere ausstellen, wenn ein Nationalpass nicht auf zumutbare Weise von Ihrem Konsulat ausgestellt werden kann:

  • Reiseausweis für Ausländer*innen
  • Ausweisersatz

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, da (ab dem 6. Lebensjahr) Fingerabdrücke genommen werden.

Achtung!
Einen „Reiseausweis für Flüchtlinge“ erhalten Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für anerkannte Flüchtlinge.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises. Der Antrag wird bei Ihrer Vorsprache aufgenommen. Anträge auf einen Notpass in dringenden Fällen erhalten Sie bei uns oder auf Anforderung auch per E-Mail zugesandt (auslaederbehoerde [ät] bielefeld.de (auslaenderbehoerde[at]bielefeld[dot]de))
  • Nachweis, dass Sie keinen Nationalpass auf zumutbare Weise erlangen können.
  • Ein biometrietaugliches Passbild


Gebühren
Maximal 100 Euro

Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.