Glossar
Bedarfsgemeinschaft
Mit dem Begriff der Bedarfsgemeinschaft bezeichnet der Gesetzgeber, Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Nach § 7 SGB II besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus mindestens aus einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sowie gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartner*in im Haushalt, den im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren und dem Haushalt angehörende, unverheiratete Kinder der bisher genannten Personen, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Beschäftigte
Als sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig beschäftigt gilt eine Person, wenn für ihre Beschäftigung eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung vorliegt, die Arbeit in mindestens einem Zweig der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist, es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und sie mindestens eine Stunde pro Woche arbeitet.
Beschäftigungsquote
Die Beschäftigungsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Wohnort) an der Bevölkerung im jeweils angegebenen Alter (zum Beispiel 15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze).
Betroffenheitsquote
Die Betroffenheitsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Dabei wird die Zahl der Arbeitslosen nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen, sondern auf alle Personen im sogenannten „erwerbsfähigen Alter”. Hierbei sind unterschiedliche Altersabgrenzungen möglich. Die Untergrenze kann zum Beispiel bei 15, 18 oder 20 Jahren liegen, die Obergrenze bei 64 Jahren oder der Regelaltersgrenze. Die Betroffenheitsquote wird bei kleinräumigen Analysen statt der Arbeitslosenquote angegeben, wenn die genaue Zahl der Erwerbspersonen nicht bekannt ist. Die Betroffenheitsquote ist vom Niveau niedriger als die Arbeitslosenquote. Der Unterschied im Niveau kann dadurch erklärt werden, dass bei der Betroffenheitsquote der Anteil der Bevölkerung nicht herausgerechnet werden kann, der z.B. aufgrund von einer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung gibt an, wie sich die Bevölkerungszahl und -struktur in einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Zeitraum entwickelt hat oder entwickeln wird. Die Veränderungen werden bestimmt durch die Fertilität, Mortalität und Migration.
Binnenwanderung
Wanderungen bzw. Umzüge innerhalb eines Gebietes können als Binnenwanderung bezeichnet werden. Binnenwanderungen können dabei auch innerstädtische Wanderungen sein. Zu- und Fortzüge zwischen Wohnungen haben dann die Besonderheit, dass die Ziel- und Herkunftswohnung des Umzuges innerhalb eines Gebietes – in diesem Fall innerhalb von Bielefeld – liegen. Ein innerstädtischer Umzug setzt sich aus einem Zuzug und einem Fortzug innerhalb der Stadt zusammen. Im Gegensatz dazu verlegen bei den außerstädtischen Zu- und Fortzügen Einwohner*innen ihren Wohnort aus einer anderen Gemeinde nach Bielefeld oder verlassen Bielefeld.