Glossar

A
B
D
E
F
G
H
J
K
L
M
N
R
S
V
W
Z

Hauptwohnsitz

Personen mit Hauptwohnsitz haben entweder grundsätzlich nur eine Wohnung oder deren hauptsächlich benutzte Wohnung bzw. alle Wohnungen befinden sich in einer Stadt. Dabei ist gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes die vorwiegend benutzte Wohnung anzugeben. Von der Meldepflicht befreit sind zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben.

Haushalte

Das Einwohnermelderegister enthält keine direkt abrufbaren Angaben über die Haushalte an einer Wohnadresse. Deshalb werden die Indizien für das Zusammenleben von Personen auf indirektem Wege aus den gespeicherten Meldedaten gewonnen. Das Rechenverfahren zur systematischen Nutzung dieser Indizien heißt “Haushaltegenerierung”. Hierbei werden die an derselben Wohnadresse gemeldeten Personen aufgrund von Merkmalsvergleichen zu Haushalten gruppiert (Wohnhaushaltsprinzip). Mit Hilfe des komplexen statistischen Rechenverfahrens zur Haushaltegenerierung werden Näherungswerte zur Anzahl und Struktur der Haushalte ermittelt.