Bereitschaftspflege

Die Bereitschaftspflege ist eine Form der Krisenintervention und Maßnahme des aktiven Kinderschutzes. Diese Dienstleistung der erzieherischen Hilfe erfolgt in Trägerschaft der Stadt Bielefeld, Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – Geschäftsbereich Städtische Erziehungshilfen.
Gesetzliche Grundlagen:
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):

  • § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 27 Hilfe zur Erziehung
  • § 33 Vollzeitpflege
  • § 42 Inobhutnahme

BGB:

  • §§ 1666 ff. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


Die Bereitschaftspflege hält Plätze in Familien für die Unterbringung und Versorgung von Kindern im Alter von null bis acht Jahren vor, die aufgrund einer akuten Krise durch Inobhutnahme oder nach Einwilligung der Personensorgeberechtigten dort sofort aufgenommen werden können.
Die Familien leben überwiegend im Bielefelder Stadtgebiet, so dass lange Wege einer ortsfernen Unterbringung vermieden werden können.
Dadurch bleiben vorhandene soziale und professionelle Netzwerke erreichbar und bestehende Beziehungen und Kontakte können erhalten werden.

Aufgenommen werden Kinder, bei denen aufgrund unzureichender oder schädigender Ausübung der elterlichen Sorge eine akute und nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

Ziel ist es, den aufgenommenen Kindern in einer familiären Umgebung Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt zu ermöglichen. Die Betreuung und intensive Zuwendung durch kontinuierliche Bezugspersonen in der Bereitschaftspflegefamilie ermöglicht es den Kindern zur Ruhe zu kommen und schafft neue positive Erfahrungen und Erlebnisse.

Die Kinder werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend angenommen, gestützt und gefördert.

Die Familie bietet dem Kind für einen befristeten Zeitraum einen sicheren und verständnisvollen Lebensort.

  • Bereitstellung eines familiären Schutzraums, der Hilfe, Sicherheit und Zuwendung bietet
  • Beginn oder Fortsetzung sowie Begleitung notwendiger Maßnahmen zur Frühförderung, medizinischen und therapeutischen Abklärung
  • Beobachtung und Beschreibung des Entwicklungsstandes des Kindes
  • Sicherstellung von Kindergarten-/Schulbesuch und enge Zusammenarbeit mit diesen Institutionen
  • Begleitung von Besuchskontakten des Kindes mit seinen leiblichen Eltern im Jugendamt
  • Teilnahme an Fachgesprächen zur Entwicklung des Kindes
  • Intensive Begleitung des Ablösungsprozesses bei der Rückführung des Kindes zu der Herkunftsfamilie oder bei der Vermittlung in eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe
  • eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Fachteam Bereitschaftspflege
  • die Teilnahme an Schul- und Fortbildungsveranstaltungen 
  • regelmäßige Beratungen mit dem Fachteam und anderen Bereitschaftspflegefamilien
  • Fortlaufende fachliche Anleitung und pädagogische Unterstützung
  • Begleitung und Unterstützung bei Besuchskontakten
  • Vergütung eines angemessenen Betreuungsgeldes und Zahlung einer materiellen Aufwandsentschädigung
  • Entwicklung und Durchführung von Schulungen und Fachveranstaltungen
  • Die Sicherstellung von Erholungszeiten der Familien
  • Ständige Erreichbarkeit und enge persönliche Beratung in Krisensituationen

Hier haben Sie die Möglichkeit über ein Online-Formular Kontakt zum Team Bereitschaftspflege des Jugendamtes der Stadt Bielefeld aufzunehmen.

Online-Formular

Mit dem Absenden des Online-Kontaktformulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten durch das Team Bereitschaftspflege vom Amt für Jugend und Familie – Jugendamt der Stadt Bielefeld erfasst und verarbeitet werden. Das Kontaktformular dient dem Sinn und Zweck der vereinfachten Kontaktaufnahme seitens des Teams der Bereitschaftspflege vom Amt für Jugend und Familie – Jugendamt der Stadt Bielefeld mit mir. Eine Kontaktaufnahme ist mithin ausdrücklich erwünscht. Die erhobenen Daten dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung durch mich nicht an Dritte weitergeleitet werden. Mein Einverständnis erfolgt freiwillig. Die über mich erfassten und verarbeiteten Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vollständig gelöscht. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich und hat die sofortige Beendigung des Vorgangs und die Löschung aller Daten zur Folge.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld finden Sie unter:

Datenschutzerklärung Jugendamt