Verwaltungsorganisation

Der Verwaltungsvorstand

Zusammen mit dem Oberbürgermeister und dem Kämmerer bilden die Beigeordneten den Verwaltungsvorstand, in dem der Oberbürgermeister den Vorsitz führt. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei
  • den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
  • der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.
Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Bei Meinungsverschiedenheiten hat er die Entscheidungsbefugnis.