Grundstückshandel

Die Abteilung Grundstückshandel im Immobilienservicebetrieb (ISB) 

  • kauft Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und zur Realisierung städtebaulicher Zielsetzungen an und 
  • verkauft Immobilien, die nicht mehr für städtische Zwecke benötigt werden. 

Die Abteilung Grundstückshandel ist ferner Ansprechpartnerin

  • für die Einräumung oder Veränderung von Rechten an städtischen Grundstücken (insbesondere Baulasten oder im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeiten),
  • für den Erwerb derartiger Rechte an privaten Flächen zugunsten der Stadt sowie
  • für die Löschungen und Rangänderungen solcher grundbuchlichen Rechte der Stadt.

Weitere Informationen erhalten Sie über die folgenden Links. 

Was ist Ihr Anliegen?

Welche Informationen sollten Sie nach Möglichkeit bei der Kontaktaufnahme bereithalten?

Die genaue Adresse oder die Katasterbezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur und Flurstück). Sollten Ihnen die Angaben nicht vorliegen, können Sie über die Liegenschaftskarte im Geoportal der Stadt Bielefeld recherchieren.

Hinweis:
Der ISB ist kein Makler und kann mit Ihnen ausschließlich über Immobilien verhandeln, die im Eigentum der Stadt Bielefeld stehen!