Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Team Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • finanziert ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Jugendhilfe, wenn diese zuvor vom Jugendamt, Fachbereich „Erzieherische Hilfen“ bewilligt wurden,
     
  • zahlt die Geldleistung für Tagespflegepersonen aus,
     
  • erhebt von Eltern, Ehegatten und jungen Menschen Kostenbeiträge aufgrund gewährter Leistungen der Jugendhilfe (Mehr Infos unter www.service.bielefeld.de),
     
  • hilft bei der Klärung der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Jugendhilfe.