Recyclingbaustoffe

Der Einbau von Boden ist ab einer Menge von 500 m³ anzeige- und in bestimmten Fällen auch erlaubnispflichtig.

Die speziellen gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 20) von 2003/2004.

Der Einbau von Recyclingbaustoffen (RCL-Baustoffen) ist unabhängig von der Menge erlaubnispflichtig.

Die speziellen gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Gemeinsamen Runderlassen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW vom 09.10.2001: „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau“, „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau“ und „Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau“.
Im Rahmen der jeweiligen Verfahren wird geprüft, ob das Bauvorhaben Auswirkungen auf das Grundwasser hat und wie diese verhindert werden können.