Fachstelle Kinderschutz/Angebote der Frühen Hilfen

Die Fachstelle Kinderschutz ist im Jugendamt Bielefeld erste Kontaktperson für 

  • (werdende) Familien, die sich über die lokalen Angebote der Frühen Hilfen informieren möchten oder sich Unterstützung durch eine Familienhebamme oder Familien-, Gesundheits- oder Kinderkrankenpfleger*in wünschen. 
    Frühe Hilfen sind grundsätzlich präventive, also vorbeugende Hilfen für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Neben alltagspraktischer Unterstützung bieten die Angebote der Frühen Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern.
  • alle Bürger*innen und Institutionen, die Fragen zum Thema Kinderschutz haben oder sich zu Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beraten lassen möchten.

 

Kinderschutz durch Prävention: Chancen von Anfang an

Zu allen Fragen rund um die Themen Frühe Hilfen, Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz

  • leistet sie Öffentlichkeitsarbeit
  • bietet sie - auf Anfrage - Vorträge an
  • wirkt sie mit bei der Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes mit dem Ziel, Familien mit Kindern zu stärken

Im Bereich der Frühen Hilfen

  • beauftragt die Fachstelle bei Bedarf Familienhebammen mit der Begleitung von (werdenden) Familien mit Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
  • vermittelt sie Familien-, Gesundheits-, und Kinderkrankenpfleger*innen, die Familien mit Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren unterstützen und begleiten können
  • berät sie bei der Suche nach geeigneten, weiteren Unterstützungsangeboten für Schwangere und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren wie z.B. ehrenamtliche Patenschaften, Stadtteilmütter 
  • bietet sie Informationen zu weiteren lokalen Hilfsangeboten
  • organisiert und koordiniert sie das Netzwerk Frühe Hilfen, in dem sich Institutionen und Organisationen der Bielefelder Gesundheits-, Sozial-, Jugend- und Frauenhilfe zusammengeschlossen haben 
  • arbeitet sie eng mit den Bielefelder Geburtskliniken zusammen

Was sind Frühe Hilfen? Der Film wurde in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem NZFH erstellt.

Familienhebammen in Bielefeld

Mit Beginn der Schwangerschaft kann eine Familienhebamme zusätzlich zu einer Hebamme Familien begleiten, die sich in ihrer neuen Lebenssituation mit einem Säugling intensivere Unterstützung wünschen. Sie beantwortet nicht nur Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes, sondern unterstützt (werdende) Mütter und Väter ganz praktisch im oft anstrengenden neuen Alltag mit einem kleinen Kind. So begleitet sie junge Eltern zu Ämtern, hilft bei der Suche nach einem Kinderarzt oder gibt Tipps, damit die Bindung zwischen Eltern und Kind gut gelingt. Eine Familienhebamme besucht die Familie dabei meist ein- bis zweimal in der Woche und kann tätig sein bis das Kind sein erstes Lebensjahr vollendet hat.

 

Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKiKP) in Bielefeld

Eine FGKiKP unterstützt und berät Eltern, bei Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes, beim Bindungsaufbau und auch bei auftretenden Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind. Sie unterstützt Familien in ihrem Alltag bei z.B. dem Ausfüllen von Anträgen, bei der Begleitung zu Ärzt*innen, Therapeut*innen, Ämtergängen und anderen das Kind betreffenden Angelegenheiten. Aufgrund ihrer Ausbildung kann eine FGKiKP insbesondere Familien in denen Säuglinge oder Kleinkinder mit einer (chronischen) Erkrankung, (drohender) Behinderung oder Frühgeburtlichkeit leben, gut unterstützen. Sie vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen und ist Lotsin durch die Angebote der Frühen Hilfen. Eine FGKiKP kann Eltern mit Kindern von 0 bis einschließlich 3 Jahren begleiten.

Die FGKiKP ersetzt keinen Kinderkrankenpflegedienst.

Beide Angebote werden über die Fachstelle Kinderschutz vermittelt und sind kostenlos.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Angeboten haben oder interessiert sein, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen der Fachstelle Kinderschutz wenden, Telefon. +49 521 51-5555.

AWO
Bethel

Offene Baby- und Kleinkindsprechstunde

Beratung: Jeden Dienstag 14 bis 16 Uhr in der Hedwig Dornbusch Schule, An der Stiftskirche 13

Die kostenfreie Baby- und Kleinkindsprechstunde ist ein offenes Angebot für alle (werdenden) Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren. Eine erfahrene Familienhebamme und eine erfahrene Familienkinderkrankenschwester informieren, beraten und lotsen bei Themen rund um Schwangerschaft, Baby und Kleinkind, wie zum Beispiel:

  • Warum schläft mein Kind nicht durch?
  • Ab wann kann ich Beikost geben?
  • Sitzen, Krabbeln, Laufen….
  • Entwickelt sich mein Kind altersentsprechend?

Das Angebot ersetzt keine Versorgung durch eine Nachsorgehebamme, Kinderkrankenpflege oder Kinderärzt*in. Informationen erhalten Sie über die Fachstelle Kinderschutz, Telefon +49 521 51-5555

Infoblatt Offene Sprechstunde

 

Das Netzwerk Frühe Hilfen möchte das Wohl von – insbesondere kleinen Kindern – in Bielefeld schützen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.
Dazu haben sich Institutionen und Organisationen der Bielefelder Gesundheits-, Sozial-, Jugend- und Frauenhilfe zusammengeschlossen, um bedarfsgerechte Angebote in den Frühen Hilfen zu koordinieren.
Zielgruppe des Netzwerkes sind (werdende) Eltern mit ihren bis zu dreijährigen Kindern. Diese sollen über Leistungsangebote informiert und dahingehend ermutigt werden, frühzeitig Beratungs- und Hilfeangebote anzunehmen.

Weitere Informationen zu den Frühen Hilfen finden Sie in der Broschüre des Netzwerkes Frühe Hilfen.

Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung berät die Fachstelle -auf Wunsch auch anonym und vertraulich - 

  • alle Bielefelder Bürger*innen, die sich mit einer Fachkraft über ihre Sorgen um Kinder oder Jugendliche austauschen möchten 
  • Personen außerhalb der Jugendhilfe, die beruflich mit Kindern arbeiten (§ 8b SGB VIII) 
  •  Fachkräfte der Jugendhilfe im Kinderschutz
  •  Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzt*innen, Berufspsycholog*innen, Ehe-, Familien-, Erziehungs-, Jugend- und Suchtberater*innen (§ 4 KKG)